Zuständige Behörde:
Liegenschafts- und Schulverwaltungsamt
Kreisverwaltung Uckermark
SG Schulverwaltung/Ausbildungsförderung
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 70-3140 (A-H)
Telefon:
03984 70-3340 (I-P)
Telefon:
03984 70-3040 (Q-Z)
E-Mail:
Fax:
03984 704965
Öffnungszeiten
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Montag
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08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag
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08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
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Mittwoch
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geschlossen |
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Donnerstag
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08:00 - 12:00 Uhr |
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Freitag
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08:00 - 11:30 Uhr |
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Was sollten Sie beachten?
Das sogenannte Schüler-BAföG muß nicht zurückgezahlt werden.
Die Zahlung von Leistungen nach dem BAföG erfolgt frühestens ab dem Monat der Antragstellung.
Die Zahlung erfolgt als Überweisung durch die Landeshauptkasse Potsdam.
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
Bundesausbildungsförderungsgesetz Welche Gebühren bzw. Entgelte können entstehen?
keine
Was müssen Sie mitbringen bzw. einreichen?
Gegebenenfalls Bestätigung der zukünftigen Ausbildungsstätte.
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
Nach Einzelfallberatung sind neben dem Antrag auf Ausbildungsförderung noch folgende Ausdrucke auszufüllen:
- schulischer und beruflicher Werdegang
- Ausbildungsbescheinigung
- Erklärung Vater und Mutter
- Erklärung zum Erhalt von Kindergeld
- Mietbescheinigung
Unter www.das-neue-bafoeg.de finden Sie unter anderem den BAföG-Rechner, die Formblätter und Fragen auf Ihre Antworten.
Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit der Online-Antragstellung unter www.bafoeg-brandenburg.de