Zuständige Behörde:
SG Schulverwaltung/Ausbildungsförderung
Kreisverwaltung Uckermark
Liegenschafts- und Schulverwaltungsamt
SG Schulverwaltung/Ausbildungsförderung
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Fax:
03984 704965
E-Mail:
Telefon:
03984 701840, 03984 702240
Öffnungszeiten
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Montag
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08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag
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08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
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Mittwoch
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geschlossen |
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Donnerstag
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08:00 - 12:00 Uhr |
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Freitag
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08:00 - 11:30 Uhr |
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Was sollten Sie beachten?
Alle Veränderungen, z.B. Wohnortwechsel, Schulwechsel, Namensänderung usw., sind dem Träger der Schülerbeförderung mitzuteilen.
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
Brandenburgisches SchulgesetzSatzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Uckermark (Schülerbeförderungssatzung) Was müssen Sie mitbringen bzw. einreichen?
- Antrag auf Teilnahme an der Schülerbeförderung und ein Passbild
- Antrag auf Schülerspezialverkehr mit vorübergehender oder dauernder Behinderung mit entspr. amtsärztlichen Gutachten
- Antrag auf Erstattung von Schülerfahrtkosten