Montag |
08:00 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag |
08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch |
geschlossen |
Donnerstag |
08:00 - 12:00 Uhr |
Freitag |
08:00 - 11:30 Uhr |
Der Landkreis Uckermark fördert kulturell und künstlerisch tätige Vereine, Institutionen, Gruppen und Einzelpersonen, die durch ihre Initiativen und Projekte das kulturelle Leben in der Uckermark mitgestalten und entwickeln.
Die Förderung erfolgt auf Antrag gemäß der Richtlinie für die Vergabe von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur im Landkreis Uckermark aus Mitteln des Kulturfonds des Landkreises Uckermark (Kulturfonds). In Kraft getreten am 08.12.2016.
Zuwendungsfähig sind nur solche Vorhaben, die noch nicht begonnen worden sind. Im Einzelfall kann das zuständige Amt für einzelne Maßnahmen Ausnahmen zulassen. Hierzu ist vom Antragssteller der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn zu stellen. Als Maßnahmebeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Baugrunduntersuchung, Grunderwerb und Herrichten des Grundstücks (zum Beispiel Gebäudeabbruch, Planieren) nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung. In der Regel werden Kosten für Planung (z. B. Architektenleistungen) und Genehmigungen bei Baumaßnahmen nicht gefördert.
Richtlinie für die Vergabe von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur im Landkreis Uckermark aus Mitteln des Kulturfonds des Landkreises Uckermark (Kulturfonds) [PDF: 27 kB]
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) [PDF: 310 kB]