Zuständige Behörde:
Amt für Ausbildungsförderung
Kreisverwaltung Uckermark
Liegenschafts- und Schulverwaltungsamt
SG Schulverwaltung/Ausbildungsförderung
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 703040
Telefon:
03984 703140
Fax:
03984 704965
E-Mail:
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
Öffnungszeiten
Montag
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08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag
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08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
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Mittwoch
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geschlossen |
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Donnerstag
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08:00 - 12:00 Uhr |
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Freitag
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08:00 - 11:30 Uhr |
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Was sollten Sie beachten?
Die Förderung von Meister- und Fachschulausbildungen ist möglich. Sie erfolgt hauptsächlich in Form eines Darlehens.
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)Welche Gebühren bzw. Entgelte können entstehen?
keine
Was müssen Sie mitbringen bzw. einreichen?
Nach individueller Beratung erhalten Sie die jeweiligen Vordrucke.
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
- Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung
- Angaben zum Einkommen und Vermögen
- Mieterklärung
- Bescheinigung über den Besuch der Fortbildungsstätte
- Erklärung der Ehegatten
Unter www.meister-bafoeg.info finden Sie Antwort auf Ihre Fragen, allgemeine Informationen und Antragsformulare.
Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit der Online-Antragstellung unter www.bafoeg-brandenburg.de.