Zuständige Behörde:
Liegenschafts- und Schulverwaltungsamt
Kreisverwaltung Uckermark
SG Schulverwaltung/Ausbildungsförderung
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 701840
Telefon:
03984 702240
Fax:
03984 704965
E-Mail:
Öffnungszeiten
Montag
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08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag
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08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
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Mittwoch
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geschlossen |
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Donnerstag
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08:00 - 12:00 Uhr |
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Freitag
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08:00 - 11:30 Uhr |
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Was sollten Sie beachten?
Alle Veränderungen, z.B. Wohnortwechsel, Schulwechsel, Namensänderung usw., sind dem Träger der Schülerbeförderung mitzuteilen.
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
Brandenburgisches Schulgesetz
Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Uckermark (Schülerbeförderungssatzung)
Was müssen Sie mitbringen bzw. einreichen?
- Antrag auf Teilnahme an der Schülerbeförderung und ein Passbild
- Antrag auf Schülerspezialverkehr mit vorübergehender oder dauernder Behinderung mit entspr. amtsärztlichen Gutachten
- Antrag auf Erstattung von Schülerfahrtkosten