Jugendförderung
Die Mitarbeiter*innen der Jugendförderung sind u. a. zuständig für die Beratung, Unterstützung und finanzielle Förderung von sozialpädagogischen Fachkräften von freien und öffentlichen Trägern sowie anderen Akteuren der Jugendhilfe, die im Landkreis Uckermark verschiedene Angebote und Maßnahmen der Jugendförderung gemäß §11-§14 SGB VIII vorhalten.
Der Ansatz des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes beinhaltet die Initiierung, Unterstützung und Begleitung bei der Entwicklung und Umsetzung von qualitativen und quantitativen Angeboten zur Förderung einer altersgerechten Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Weiterhin erteilen die Mitarbeiter*innen der Jugendförderung das Einverständnis für die Beschäftigung von Kindern/Jugendlichen bei Dreharbeiten oder Veranstaltungen, da für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt.