Gartendenkmale, Denkmalbereiche
Im Landkreis Uckermark sind derzeit knapp 1.000 Denkmalpositionen in der Denkmalliste des Landes Brandenburg geführt.
Nach dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz kann die geschichtliche, wissenschaftliche, technische, künstlerische, städtebauliche oder volkskundliche Bedeutung Grund für die Unterschutzstellung sein.
Die Denkmale wurden aufgrund dieser Bedeutungskriterien als Gartendenkmale oder Denkmalbereiche unter Schutz gestellt.
Hier einige ausgewählte Beispiele:
Gartendenkmale
sind gärtnerische Anlagen oder sonstige von Menschen gestaltete Teile von Landschaften mit ihren Pflanzen, Frei- und Wasserflächen.
Denkmalbereiche
sind Mehrheiten baulicher oder technischer Anlagen einschließlich der mit ihnen verbundenen Frei- und Wasserflächen, die in ihrer Gesamterscheinung, Struktur, Funktion oder in anderer Weise aufeinander bezogen sind. Denkmalbereiche sind insbesondere Zeugnisse der Siedlungs- und Produktionsgeschichte, des Städtebaus und der Garten- und Landschaftsgestaltung.