Inhalt
Datum: 24.06.2025

Ferienzuschüsse für Familien mit geringem Einkommen

Das Land Brandenburg unterstützt jedes Jahr Familien aus Brandenburg bei ihrem Urlaub. Ferienzuschüsse können Familien in Anspruch nehmen, die in Brandenburg wohnen und nur über ein geringes Einkommen verfügen.

Die Ferienzuschüsse können von Familien mit geringem Einkommen beantragt werden, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 10 Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied. Die Reise soll mindestens zwei Übernachtungen umfassen und wird für höchstens 13 Übernachtungen bezuschusst.

Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt gestellt werden, in jedem Fall aber vor Beginn der Reise. Wichtig: Zuschüsse können nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Für bereits absolvierte Reisen können keine Zuschüsse gezahlt werden, eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.

Besonders geeignet für einen geförderten Urlaub sind die über ganz Deutschland verteilten sogenannten Familienferienstätten, die mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien berücksichtigen.
Informationen zu den Familienferienstätten gibt es auf dem Portal der BundesarbeitsgemeinschaftFamilienerholung: https://bag-familienerholung.de/ 

Informationen zu den Förderbedingungen sowie das Antragsformular finden Sieauf der LASV-Internetseite: https://lasv.brandenburg.de/familienferienreisen. Anträge können auch online gestellt werden - per Computer, Tablet oder Smartphone.

Quelle: LASV