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Datum: 25.05.2022

Geldleistungen, Arbeitssuche, Wohnung und Krankenversicherung

Zum 01.06.2022 wird für hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine der Zugang zu Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende – SGB II) ermöglicht. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung) und Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung.

Zudem gibt es in unserer Beratung Förder- und Qualifizierungsangebote, wie zum Beispiel Sprachkurse, Integrationskurse und andere Weiterbildungsmöglichkeiten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Anerkennung Ihrer Berufsabschlüsse und helfen Ihnen, eine Arbeitsstelle zu finden.

Was wird zur Antragstellung benötigt?

  • Anmeldung zur Krankenkasse
  • Ein deutsches Bankkonto
  • Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltstitel nach § 24 (1) Aufenthaltsgesetz
  • Ausweisdokumente
  • Mietvertrag (soweit Mietkosten tatsächlich anfallen)

Für Ihre Antragstellung nutzen Sie bitte folgende Formulare:

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Antragstellung?

Ansprechpartner Jobcenter Uckermark

Ansprechpartner Johanniter Unfallhilfe deutsch / russisch