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Abmarkung von Grenzpunkten

Teilungsvermessung, Gebäudeeinmessung, Grenzvermessung, Abmarkung von Grenzpunkten, Grenzzeugnis

Rechtgrundlage(n)

Was sollten Sie beachten?

Anträge müssen vom Eigentümer beantragt werden bzw. die Zustimmung des Eigentümers muß vorliegen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Angaben zum Flurstück auf das sich der Antrag bezieht (Gemarkung, Flur-Nr., Flurstück)
  • möglichst Flurkarte
  • Vollmacht, wenn Sie nicht Eigentümer des betreffenden Flurstücks sind

Welche Vermessungsleistungen werden angeboten?

  • Teilungsvermessung / Grenzvermessung
  • Gebäudeabsteckung
  • Sonderung
  • Grenzzeugnis
  • Amtlicher Lageplan
  • Gebäudeeinmessung
  • Sonstiges z.B. Nutzungsartenänderung

Für ein Beratungsgespräch nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.