Abmarkung von Grenzpunkten
Teilungsvermessung, Gebäudeeinmessung, Grenzvermessung, Abmarkung von Grenzpunkten, Grenzzeugnis
Rechtgrundlage(n)
Was sollten Sie beachten?
Anträge müssen vom Eigentümer beantragt werden bzw. die Zustimmung des Eigentümers muß vorliegen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Angaben zum Flurstück auf das sich der Antrag bezieht (Gemarkung, Flur-Nr., Flurstück)
- möglichst Flurkarte
- Vollmacht, wenn Sie nicht Eigentümer des betreffenden Flurstücks sind
Welche Vermessungsleistungen werden angeboten?
- Teilungsvermessung / Grenzvermessung
- Gebäudeabsteckung
- Sonderung
- Grenzzeugnis
- Amtlicher Lageplan
- Gebäudeeinmessung
- Sonstiges z.B. Nutzungsartenänderung
Für ein Beratungsgespräch nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.