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Abwasser: Kleinkläranlagen - Kanalisation

Neubau einer Kleinkläranlage

Ist Ihr Grundstück nicht an ein zentrales Abwassernetz angeschlossen und wird es auch in naher Zukunft nicht sein, ist der Bau einer dezentralen Abwasseranlage erforderlich. Informationen zu Planung und Betrieb dezentraler Abwasseranlagen hat das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg in einem »Wegweiser für den Einsatz von Kleinkläranlagen und Sammelgruben« herausgegeben, welchen wir Ihnen in digitaler Form auf dieser Seite zum Download anbieten.

Grundsätzlich ist der Unterschied zwischen einer abflusslosen Sammelgrube und einer Kleinkläranlage zu beachten. Eine abflusslose Grube ist ein dichter Behälter, welcher die häuslichen Abwässer aufnimmt und regelmäßig entleert werden muss. Für die Installation der Gruben ist Ihr zuständiger Zweckverband Ansprechpartner. Haben Sie sich für die Errichtung einer Kleinkläranlage entschieden, ist die untere Wasserbehörde für die Bearbeitung Ihres Anliegens zuständig. Nichtsdestotrotz ist bei Ihrem zuständigen Zweckverband eine Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht zu beantragen.

Hinweis: Die Versickerung von gereinigtem Abwasser im Bereich von Trinkwasserschutzzonen ist nicht zulässig. Der Bau von Kleinkläranlagen in Trinkwasserschutzzonen ist daher in der Regel nicht genehmigungsfähig.

Bau und Betrieb von Kanalisationsnetzen

Für Pläne zur Erstellung oder wesentlichen Veränderung sowie den Betrieb von Kanalisationsnetzen für die öffentliche Abwasserbeseitigung oder die private Abwasserbeseitigung von befestigten gewerblichen Flächen, die größer als drei Hektar sind und die unmittelbar in ein Gewässer einmünden, besteht eine Anzeigepflicht. Über die auf dieser Seite zum Download zur Verfügung stehenden Formblätter ist die Anzeige nach den geltenden Gesetzen rechtzeitig vor Baubeginn bei der unteren Wasserbehörde zu stellen.

Hinweis: Bau und Betrieb sowie die wesentliche Änderung einer Abwasserbehandlungsanlage, die für einen Abwasseranfall von mehr als 8 Kubikmeter täglich bemessen ist, bedürfen nach wie vor der Genehmigung durch die Wasserbehörde.

Indirekteinleitungen

Betreiben Sie eine Waschanlage oder besitzen eine Zahnarztpraxis, ist zu beachten, dass amalgam- oder mineralölhaltige Abwasser aus bauartzugelassenen Abscheideranlagen der Anzeigepflicht bei der unteren Wasserbehörde unterliegen.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Erforderliche Unterlagen

Bei Fragen zur Antragstellung können Sie sich telefonisch, persönlich oder über E-Mail an den zuständigen Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde wenden.

Kleinkläranlage

  1. Antrag auf Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 66 (3) BbgWG - ausgestellt von der zuständigen Gemeinde bzw. dem Abwasserzweckverband
  2. Antrag auf Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Bau einer Kleinkläranlage nach § 2 WHG und §§ 28 (1), 65 BbgWG
  3. Flurkartenauszug (Katasteramt; Maßstab der die Einordnung der Anlage in die weitere Umgebung möglich macht) mit eigenen Brunnen, allen Brunnen der Nachbargrundstücke im Umkreis von 50 m außerhalb des eigenen Grundstücks
  4. Lageplan des betreffenden Baugrundstücks einschließlich Nachbargrundstücke mit Darstellung der vorhandenen oder geplanten Gebäude, der Kläranlagen mit ihren Zu- und Abflussleitungen, der Versickerungsanlagen und der Brunnen, der Straßenleitungen und der Wasserläufe
  5. Konstruktionszeichnungen mit wassertechnischer Berechnung für die Kläranlage
  6. Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers, sofern dieser nicht Antragsteller ist.

Kanalnetzanzeige

Das Anzeigeverfahren wird auf der Grundlage von Formblättern durchgeführt (siehe Anlagen 1 bis 4 sowie Anhänge 4.1 bis 4.4 KanalnetzAnzeigeVV). Die Formulare sind, soweit vorgesehen, durch die jeweils zutreffenden Anlagen zu ergänzen und zu unterzeichnen. Von der Übergabe kompletter Planungsakten soll abgesehen werden.

Indirekteinleitung

Das Anzeigeverfahren wird auf der Grundlage der verfügbaren Anzeigeformulare auf Grundlage von Anhang 49 der Abwasserverordnung (mineralölhatlige Abwasser) bzw. Anhang 50 der Abwasserverordnung (amalgamhaltige Abwasser) durchgeführt.

Formulare