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Bezirkssozialarbeit und Kinderschutz

Die Bezirkssozialarbeiter*innen des Allgemeinen Sozialen Dienstes beraten Kinder, Jugendliche, Eltern und junge Menschen zu persönlichen, familiären und erzieherischen Problemlagen sowie in akuten Krisen-, Not- und Konfliktsituationen. Sie unterbreiten Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie, unterstützen Familien bei ihren individuellen Problemen und vermitteln nach festgestelltem Bedarf notwendige und geeignete Hilfen. Zur Unterstützung der Familien arbeiten sie mit anderen Ämtern und Institutionen zusammen, mit denen die Ratsuchenden bereits zu tun haben.

Die Mitarbeiter*innen des Jugendamtes handeln mit dem Ziel, dass Eltern immer in der elterlichen Verantwortung bleiben und bieten Unterstützung an, damit Eltern diese Verantwortung eigenständig übernehmen können. Ist das Wohl oder die Entwicklung eines Kindes gefährdet und kann diese Gefährdung nicht in Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigen abgewendet werden, leiten sie zum Schutz des Kindes oder Jugendlichen vorläufige Maßnahmen ein.

Bürgerinnen und Bürger können sich auch mit Fragen und Problemen mit Partnerkonflikten, bei Trennung und Scheidung, mit Problemen zur Sorgerechtsregelung oder der Sorgeerklärung für ihre gemeinsamen Kinder an die Bezirkssozialarbeiter*innen wenden. Die Eltern erhalten bei der Umgangsregelung Beratung und Unterstützung. Die Bezirkssozialarbeiter*innen wirken in familiengerichtlichen Verfahren.

Sie erreichen die Bezirkssozialarbeiter*innen unter folgenden Telefonnummern:

Kontakt / Ansprechpartner