Inhalt

Jugendarbeit

Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Diese sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden.

Schwerpunkte der Jugendarbeit sind:

  1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
  2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
  3. Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
  4. Internationale Jugendarbeit,
  5. Kinder- und Jugenderholung,
  6. Jugendberatung.

Es werden beraten:

  • Freie Träger der Jugendhilfe,
  • Städte, Ämter und Gemeinden,
  • Jugendgruppen und Initiativen der Jugendarbeit

zu inhaltlichen Schwerpunkten, Fördermöglichkeiten für Kreis-, Landes- und Bundesmittel, gesetzlichen Grundlagen, Trägeraufgaben.
Die »Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Uckermark« bildet die Grundlage für die finanzielle Unterstützung von Angeboten, Maßnahmen und Projekten im Arbeitsfeld „Jugendarbeit“.

Die Förderung der Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften erfolgt über das Personalkostenprogramm des Landes Brandenburg.

Die Mitarbeiter*innen der Jugendförderung leisten Hilfestellung bei der Planung und Durchführung von Fortbildungen für die Fachkräfte aus dem Arbeitsfeld „Jugendarbeit“. Weiter wird die Begleitung der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII unterstützt.

Die Angebote der Jugendförderung werden regelmäßig an die Bedarfe der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen angepasst. Dies spiegelt sich im Jugendförderplan wider ­»Jugendförderplan 2022 - 2025«.

Rechtsgrundlagen(n)

Anträge / Formulare

Weitere Formulare

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Eigenanteile der Antragsteller entsprechend der »Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Uckermark«