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Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Welche Unterlagen benötige ich bei meiner Antragstellung?

  • Antrag auf Eingliederungshilfeleistungen
  • Erklärung über Einkommen und Vermögen
  • Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB IX
  • wenn eine gesetzliche Betreuung eingerichtet ist: Betreuerausweis oder Vollmacht
  • wenn vorhanden: medizinische Unterlagen und Gutachten; ggf. Verweis darauf, dass diese im Sozialamt bereits vorliegen
  • Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht
  • Nachweise zum individuellen Einkommen (Renten, Pflegeleistungen etc.)

Je nach Einzelfall kann das Sozialamt weitere Unterlagen abfordern!


Wo kann ich im Gesetz nachlesen?

§ 76 SGB IX i. V. m. §§ 113 ff. SGB IX

Was sind eigentlich Leistungen zur Sozialen Teilhabe?

Leistungen zur Sozialen Teilhabe stellen die behinderungsbedingt notwendige Unterstützung in allen Lebensbereichen sicher.

Sie werden am häufigsten nachgefragt, denn sie umfassen die gesamten Unterstützungsleistungen für behinderte Menschen, die mit der selbstbestimmten und möglichst eigenständigen Bewältigung des Alltags, mit dem Wohnen, mit Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung und der Unterhaltung sozialer Beziehungen einhergehen.

Welche konkreten Hilfen oder Leistungen werden erbracht?

Leistungen zur Sozialen Teilhabe sind insbesondere:

  • Leistungen für Wohnraum,
  • Assistenzleistungen,
  • Heilpädagogische Leistungen für Kinder,
  • Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie,
  • Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten,
  • Leistungen zur Förderung von Verständigung,
  • Leistungen zur Mobilität,
  • Hilfsmittel,
  • Besuchsbeihilfen.

Wer erhält Leistung zur Sozialen Teilhabe?

Diese Leistungen können Menschen erhalten, die aufgrund einer Behinderung nicht uneingeschränkt am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können und denen die notwendige Unterstützung nicht durch Dritte erbracht oder gewährt wird.

Dies können entweder andere Sozialleistungsträger sein, aber auch Menschen aus dem persönlichen Umfeld. Der möglichen Leistungsgewährung geht eine umfassende Bedarfsermittlung voraus.



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