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Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Welche Unterlagen benötige ich bei meiner Antragstellung?

  • Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB IX
  • wenn vorhanden: Nachweis über den Status der Erwerbsunfähigkeit (bei Beziehern von Erwerbsminderungsrenten ist dies in der Regel aus dem Erstbescheid der Rentengewährung ersichtlich)
  • wenn vorhanden: medizinische Unterlagen und Gutachten
  • Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht

Je nach Einzelfall kann das Sozialamt weitere Unterlagen abfordern!


Wo kann ich im Gesetz nachlesen?

§ 42 SGB IX

Die Leistung umfasst

  • die Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe,
  • die Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit Behinderungen bzw. für Kinder, die von Behinderung bedroht sind,
  • die Verordnung von Arznei- und Verbandsmitteln,
  • Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapien (z. B. Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie),
  • Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung,
  • Hilfsmittel sowie
  • Belastungserprobung und Arbeitstherapie.

Im Regelfall wird für diese Leistung die Zuständigkeit bei der gesetzlichen Krankenkasse liegen.  Im Ausnahmefall (z. B. bei nicht gesetzlich krankenversicherten Personen) kann aber auch der Träger der Eingliederungshilfe zuständig sein.


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