Schulbuchkostenerstattung
Rechtsgrundlage(n)
Vorrausetzungen
Eine Erstattung des Eigenanteils bei der Schulbuchbeschaffung erfolgt nur für Schülerinnen und Schüler, die am 1. August eines Jahres Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - oder Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - erhalten.
Den ausgefüllten Antrag lassen Sie bitte vom Sozialamt bzw. Jobcenter bestätigen oder reichen Sie eine Kopie des entsprechenden Bescheides ein.
Zuständig für die Erstattung des Eigenanteils ist der Schulträger der besuchten Schule.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine.
Erforderliche Unterlagen
Originalbeleg vom Schulbuchkauf
Formulare
Antrag auf Erstattung des Eigenanteils bei der Schulbuchbeschaffung für Schülerinnen/Schüler an Schulen in Trägerschaft des Landkreises Uckermark (Vordruck wird in Schulen ausgegeben, im Bedarfsfall wird dieser im Bildungsamt ausgegeben oder kann hier heruntergeladen werden).
- PDF-Datei: (169 kB)