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Zulassung für neue oder gebrauchte Fahrzeuge beantragen

Leistungsnummer: 99036008007000

Möchten Sie Ihr neues oder gebrauchtes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren, brauchen Sie eine Zulassung.

Zuständig für die Zulassung ist die Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben.

Fahrzeuge können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf

  • Firmen, 
  • Behörden oder
  • Vereine.

Für ein Neufahrzeug müssen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung stellen. Neufahrzeuge sind Fahrzeuge, die

  • erstmals am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und
  • bisher weder im Inland noch im Ausland zugelassen waren.

Für ein Gebrauchtfahrzeug, das

  • bislang nur auf nichtöffentlichem Gelände genutzt wurde (zum Beispiel auf einem Flughafengelände) oder
  • bisher nur im Ausland zugelassen war

müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde einen Antrag auf Erstzulassung stellen.

Wenn Ihr Auto zugelassen wurde, erhalten Sie von der Zulassungsbehörde die Zulassungspapiere und Ihr persönliches Kennzeichen.

Hinweis: Für ein bereits zugelassenes Gebrauchtfahrzeug müssen Sie nur einen  Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.

Öffnungszeiten

Wochentag
Öffnungszeiten
Montag
08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
12.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 15.00 Uhr
Freitag
08.00 - 11.30 Uhr

Termin vereinbaren

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht online buchbarer Termine der Zulassungsstelle.

Dieser Service steht vorerst nur für Privatkunden zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass für jeden Vorgang ein Termin zu buchen ist.

Im Wartebereich ziehen Sie bitte eine Wartemarke für "Gebuchte Online-Termine". Der nächste freie Mitarbeitende wird Sie aufrufen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
    • Handelsregisterauszug,
    • Gewerbeanmeldung oder
    • Vereinsregisterauszug
  • Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat): Formular liegt auch bei der Zulassungsstelle vor Ort aus
    • Hinweis: Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Sie müssen keine Einzugsermächtigung vorlegen.
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin oder des einzutragenden Halters:
    • bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung:
      • Zulassungsbescheinigung Teil II und
      • Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
    • bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
      • Zulassungsbescheinigung Teil II mit eingetragener Typ- sowie Varianten-/ Versionsschlüsselnummer
      • Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers
    • zusätzlich Kaufvertrag oder Originalrechnung bei Fahrzeugen mit
      • EG-Typgenehmigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC),
      • nationaler Typgenehmigung (Allgemeine Betriebserlaubnis/ABE) oder
      • Einzelgenehmigung
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Code) von einer Versicherung Ihrer Wahl
    • Hinweis: Sie können diese meist telefonisch anfordern.
  • Reservierungsbestätigung, wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab beantragt haben
  • Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Antrag: Je nach Verwaltungsaufwand ab EUR 26,80
Kennzeichen: ab EUR 10,20

Verfahrensablauf

Ihre Zulassung müssen Sie schriftlich oder online beantragen:

  • Informieren Sie sich zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen bei:
    • Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde oder
    • der für den Standort des Fahrzeugs örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
  • Vereinbaren Sie einen Termin oder nehmen Sie, falls vorhanden, das Onlineverfahren in Anspruch.
  • Bringen Sie alle erforderliche Unterlagen sowie die jeweilige Bezahlsumme zu Ihrem Termin mit.
  • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
  • Bei positiver Prüfung erhalten Sie noch während des Termins:
    • Ihr persönliches Kennzeichen,
    • die abgestempelten Kennzeichenschilder und
    • Ihre Zulassungsdokumente.
  • Meistens gibt es unweit der Zulassungsstelle Privathändler, bei denen Sie sich direkt im Anschluss das Kennzeichen auf ein Nummernschild drucken lassen können.

Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sind Sie nicht in Deutschland gemeldet, können Sie das Kennzeichen nur dann beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person benennen. 

Bearbeitungsdauer

In der Regel sofort

Formulare

Internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz)

Zum 1. September 2023 tritt die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) inklusive der Anpassung der Gebühren in Kraft.

Die Brandenburger Kfz-Zulassungsbehörden machen nach § 79 Absatz 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) von der gesetzlich eingeräumten Verlängerungsfrist bis zum 31. Dezember 2023 Gebrauch. Somit bleiben die Leistungen des i-Kfz-BB-Portals zunächst im bisherigen Umfang erhalten.

Die Nutzung der internetbasierten Zulassung für juristische Personen ist derzeit noch nicht möglich.

Hier gehts zur internetbasierten Fahrzeugzulassung von Uckermark

Benutzerhandbuch und Anleitung

Wunschkennzeichen Online

Dauer der Reservierung

  • Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb von 90 Tagen bei der Kfz-Zulassungsbehörde zugelassen wird.

Gebühren

  • Die Gebühr für das reservierte Kennzeichen in Höhe von 2,60 EUR (Reservierung) + 10,20 EUR (Wunschkennzeichen) wird erst bei Zulassung des Fahrzeuges erhoben.

Rechtsanspruch

  • Es kann kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens geltend gemacht werden.

Hier geht es direkt zur Kennzeichenreservierung

Bankbriefauskunft

Die Funktion Bankbriefauskunft kann benutzt werden um festzustellen, ob der Fahrzeugbrief durch die Bank bereits bei der Zulassungsstelle hinterlegt wurde. Wird nach eingeben der Briefnummer der Bankbrief gefunden, hat der Bürger ab sofort die Möglichkeit, seinen Zulassungsvorgang bei der Kfz.-Zulassungsstelle zu erledigen.

Zulassung - Kfz aus dem Ausland