Inhalt

Erzieherischer Kinder- u. Jugendschutz

Durch die Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 14 SGB VIII) sollen jungen Menschen Risiken und Gefährdungen bewusstgemacht werden. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene begegnen im Laufe ihrer Entwicklung einer Vielzahl neuer Eindrücke und umweltbedingter Einflüsse, aber auch Risiken und Gefahren. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, einen angemessenen Umgang mit diesen zu erlernen und die Fähigkeiten erlangen, um mit riskanten Lebenssituationen eigenverantwortlich umzugehen beziehungsweise sich vor ihnen zu schützen.

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz soll hierbei durch Angebote unterstützend wirken und kann zur Förderung der Lebenskompetenz der Kinder und Jugendliche beitragen. Ebenso werden Eltern, andere Erziehungsberechtigte, Bezugspersonen und Fachkräfte dabei unterstützt, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Das gilt auch für weitere Akteure aus Schulen, Institutionen, freien Trägern, Behörden, Gremien, Veranstaltern und der breiten Öffentlichkeit. Eine Förderung von Jugendschutzmaßnahmen ist möglich über die »Richtlinie des Jugendamtes zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Uckermark«.

Im Rahmen des Jugendschutzes können Eltern bzw. Sorgeberechtigte eine Einverständniserklärung zur Beschäftigung eines Kindes/Jugendlichen gemäß § 6 des Jugendarbeitsschutzgesetzes zur Vorlage beim Landesamt für Arbeitsschutz beantragen. Vor Bewilligung durch das Jugendamt müssen die Unterschriften der Eltern/Erziehungsberechtigte(n), des Kinderarztes/Arztes und der Schule eingeholt worden sein.

Zusammenfassung der Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

  • Informations- und Beratungsangebote für Kinder, Jugendliche, Eltern, Pädagogen, Gewerbetreibende
  • Pädagogische Angebote in Form von themenbezogener und zielgruppenorientierter Projektarbeit
  • Fortbildung von Multiplikatoren
  • Sachverständigentätigkeit und Zusammenarbeit mit Fachgremien
  • Öffentlichkeitsarbeit

Informationen für:

Kinder- und Jugendliche

Informationen für Kinder- und Jugendliche

Eltern und Personenberechtigte

Sozialarbeiter, Lehrer und Pädagogen

Gewerbetreibende / Veranstalter