Baumschutzsatzungen
Der Landkreis Uckermark hat keine eigene Baumschutzsatzung ( http://www.naturschutzbeiraete-brandenburg.de/baum.html ).
Bei allen Gehölzminderungsvorhaben im Landkreis Uckermark sind folgende Regelungen zu beachten:
Baumschutzsatzung der Gemeinden oder Stadt
- Brüssow
- Lychen
- Prenzlau
- Schwedt/Oder
- Amt Gartz (Oder)
- Amt Gerswalde
- Gemeinde Oberuckersee
- Gemeinde Pinnow (ehem. Amt Oder-Welse)
- Boitzenburger Land
- Carmzow-Wallmow
- Mark Landin
- Passow
- Schenkenberg
- Schöneberg
- Schönfeld
Gemeinden ohne Baumschutzsatzung: Stadt Templin, Stadt Angermünde, Gemeinde Nordwestuckermark