Inhalt

Technische Umsetzung

  • Es handelt sich immer um symmetrische Breitbandanschlüsse, dabei ist die Downloadgeschwindigkeit = Uploadgeschwindigkeit.

  • Punkt zu Punkt, jeder bekommt seine „eigene Glasfaser“, dadurch garantierte Bandbreiten

  • Einhaltung der Vorgaben des Materialkonzepts und für die Dimensionierung passiver Infrastruktur des Bundes

  • Nachweis einer Prüfung der Berücksichtigung vorhandener, nutzbarer und in dem von der Bundesnetzagentur geführten Infrastrukturatlas dokumentierten Infrastrukturen

Gewährleistung von Open Access – d. h. im Einklang mit § 7 NGA-Rahmenregelung und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau ist ein offener und diskriminierungsfreier Zugang (Open Access) zu der errichteten Infrastruktur zu gewährleisten und zwar unabhängig von Veränderungen bei den Eigentumsverhältnissen, der Verwaltung oder dem Betrieb der Infrastruktur.