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Grundlagen und Förderung

Grundlage des geförderten Glasfaserausbaus in der Uckermark ist die 1Richtlinie »Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland«

Darin heißt es:

„1.1. Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland zur Erreichung eines nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten, die derzeit nicht durch ein NGA-Netz versorgt sind und in denen in den kommenden drei Jahren von privaten Investoren kein NGA-Netz errichtet wird (sog. weiße NGA-Flecken).1

1.2 Grundsätzlich sollen insbesondere solche Regionen unterstützt werden, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau bedingt durch erhebliche Erschwernisse besonders unwirtschaftlich ist. Nach Projektumsetzung sollen keine unversorgten „weißen NGA-Flecken“ in der Gebietskörperschaft verbleiben.1

1Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Oktober 2015, 1. Novelle vom 03.07.2018 in der überarbeiteten Version vom 15.11.2018

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