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Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim

Ziel der Regionalen Planungsgemeinshaft Uckermark-Barnim ist es durch Steuerung der Raumnutzung, mögliche Konflikte zwischen den einzelnen raumbezogenen Nutzungsinteressen zu vermeiden. Sie ist für die Abwägung überörtlicher und überfachlicher Belange zuständig, deren Mitglied der Landkreis Uckermark seit 1993 ist.

Die Hauptaufgabe der Planungsgemeinschaft besteht insofern in der Aufstellung eines Regionalplanes, der in Teilplänen zu den Themen:

  • zentralörtliche Gliederung, Siedlungsschwerpunkte und Ländliche Versorgungsorte
  • Windnutzung,
  • Rohstoffsicherung und -gewinnung" konkretisiert wird.

Neben der Erstellung und Fortschreibung des Regionalplanes erarbeitet die Regionale Planungsgemeinschaft Projekte zu verschiedenen Themen und ist darüber hinaus als Berater oder als Modellregion an weiteren Projekten beteiligt.