Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses (Kreistagswahl)
Gemäß § 50 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes i.V.m. § 73 Abs. 8 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung gebe ich das Wahlergebnis, die Namen der gewählten Bewerber und die Namen der Ersatzpersonen in der festgestellten Reihenfolge bekannt.
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Prenzlau, den 19.06.2024
Robert Richter
Kreiswahlleiter
Quelle: Landkreis Uckermark