Zwei Kandidaten für die Landratswahl am 19. April 2026 zugelassen
Der Kreiswahlausschuss des Landkreises Uckermark hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Februar 2026 die Wahlvorschläge für die anstehende Direktwahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Uckermark am 19. April 2026 geprüft.
Bis zum Ende der Einreichungsfrist am 12. Februar 2026 um 12:00 Uhr gingen bei Kreiswahlleiter Robert Richter zwei Wahlvorschläge ein. Bei den Wahlvorschlägen handelt es sich um die bereits bekannten Bewerber.
Die amtierende Landrätin der Uckermark, Karina Dörk (CDU) kandidiert für eine zweite Amtszeit. Sie wird dabei von Felix Teichner (AfD) herausgefordert.
Beide Wahlvorschläge wurden durch die Mitglieder des Kreiswahlausschusses zugelassen. Die eingereichten Unterlagen erfüllten die rechtlichen Anforderungen des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes und der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung.
Die aktuell knapp 100.000 Wahlberechtigten (Stand: 30.01.2026: 99.930 Wahlberechtigte) können am 19. April einem der beiden Kandidierenden ihre Stimme geben. Die Wahlbenachrichtigungskarten sollten die Wahlberechtigten bis zum 29. März erreicht haben. Auch die Stimmabgabe im Rahmen der Briefwahl ist möglich. Das Ergebnis der Briefwahl wird am Wahltag öffentlich in der Uckerseehalle in Prenzlau ausgezählt.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält und diese Mehrheit mindestens 15 Prozent aller Wahlberechtigten (14.990 Stimmen) umfasst. Sollte aufgrund geringer Wahlbeteiligung kein Bewerber die erforderlichen Stimmen erreichen, wird am 10. Mai 2026 eine Stichwahl stattfinden.
Quelle: Landkreis Uckermark