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Jugendhilfeplanung

Die Jugendhilfeplanung ist ein Steuerungsinstrument für die Gewährleistung und Ausgestaltung von Rechtsansprüchen im Sinne des SGB VIII. Sie dient der Erfassung von Einrichtungen, Angeboten, Diensten und deren Perspektiven, um rechtzeitig und ausreichend ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot zur Verfügung zu stellen.
Das Ziel der Jugendhilfeplanung ist positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen.