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Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten

Feststellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung, § 1 KitaG, Wunsch- und Wahlrecht gemäß § 5 SGB VIII

Übersicht Kindertagesstätten Landkreis Uckermark

Was sollten Sie beachten?

Für die Antragstellung ist ein formgebundener Antrag erforderlich. Mit dem Antrag sind aktuelle Nachweise (z. B. Arbeitgeber-Bescheinigung) einzureichen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Bei der Beantragung der Betreuungsstunden fallen keine Kosten an.

Formulare

Dokumente