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Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Mitarbeiter*innen der Jugendhilfe im Strafverfahren beraten und begleiten straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 21 Jahren. In diesem Rahmen bereiten sie die Beschuldigten auf die Hauptverhandlung vor und beraten sie sowie die Personensorgeberechtigten zu allen Fragen rund um das Strafverfahren.

Im Falle einer erzieherischen Hilfe vermitteln und begleiten die Sozialarbeiter*innen der Jugendhilfe im Strafverfahren diese.

Nach Haftentlassung unterstützen sie bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Sie leisten zudem Hilfe für die Justiz, indem sie die persönlichen, familiären und sozialen Hintergründe des Beschuldigten in das Strafverfahren einbringen sowie über Hilfsangebote für die betroffenen Jugendlichen und Heranwachsenden unterrichten und diese vorbereiten.

Durch das Gericht angeordnete Weisungen und Auflagen werden durch die Sozialarbeiter*innen der Jugendhilfe im Strafverfahren überwacht.

Sie erreichen die Sozialarbeiter*innen der Jugendhilfe im Strafverfahren unter folgenden Telefonnummern:

Kontakt / Ansprechpartner