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Federführendes Amt

Das federführende Amt in der kommunalen Verwaltung ist Antragssteller und Zuwendungsempfänger der Förderung aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Es ist zentraler Ansprechpartner vor Ort einerseits für das Bundesministerium bzw. die Regiestelle im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche und andererseits Anlaufstelle und Partner für die Koordinierungs- und Fachstelle.

Das federführende Amt ist das Jugendamt Uckermark.

Aufgaben

  • rechtsverbindliche Antragstellung für die „Partnerschaft für Demokratie“ auf Zuwendung von Bundesmitteln aus dem Programm
  • rechtliche und inhaltliche Verantwortung der Umsetzung der „Partnerschaft für Demokratie“, einschließlich der Organisation, Berufung bzw. Bereitstellung einer Koordinierungs- und Fachstelle und des Begleitausschusses
  • ordnungsgemäße Mittelverwendung
  • Weiterleitung der zugewendeten Bundesmittel an Dritte (u. a. Auszahlung der Mittel für die Fonds und der daraus finanzierten Einzelmaßnahmen), einschließlich der rechtsverbindlichen Mittelanforderung bei der Regiestelle und der Bereitstellung von Informationen über die jeweiligen Einzelmaßnahmen
  • administrativ-technische Beratung von Trägern von Projekten und Einzelmaßnahmen
  • Abrechnung der Fördermittel gegenüber der Regiestelle und die damit zusammenhängende Erstprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Bundesmittel durch Letztempfänger*innen