Förderung
Unsere Demokratie lebt vom Engagement der Zivilgesellschaft, also von Menschen, die sich für ein vielfältiges, gleichwertiges und respektvolles Miteinander einsetzen. Als Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Uckermark laden wir alle ein, die Gesellschaft in unserer Region aktiv mitzugestalten – mit Ideen, Projekten, Aktionen und Veranstaltungen.
Die Partnerschaft für Demokratie unterstützt hierbei durch Vernetzung, Beratung, Kooperation und finanzielle Förderung. Für die finanzielle Förderung gibt es einen Projektfonds und einen Jugendfonds. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Projektförderung.
Was ist der Projektfonds? Was ist der Jugendfonds?
Aus dem Projektfonds der Partnerschaft für Demokratie Uckermark können Projekte, Aktionen und Veranstaltungen sowie Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung finanziell gefördert werden. Dafür stehen in diesem Jahr knapp 60.000 Euro zur Verfügung. Wie die Förderung aus dem Projektfonds funktioniert und was man beachten muss, lesen Sie in den nachfolgenden Beiträgen.
Für die Förderung von Kinder- und Jugendprojekten gibt es den Jugendfonds. Aus dem Jugendfonds werden Projekte, Aktionen oder Veranstaltungen im Landkreis Uckermark gefördert, die junge Menschen bis 27 Jahre selbst auf die Beine stellen. Im Jugendfonds stehen in diesem Jahr insgesamt 5.000 € zur Verfügung. Für ein Projekt können bis zu 1.000 € beantragt werden. Welche Projekte gefördert werden, entscheiden Jugendliche aus dem Jugendforum der Partnerschaft für Demokratie. Wie die Förderung aus dem Jugendfonds funktioniert und was man beachten muss, lesen Sie weiter unten und in der Checkliste Jugendfonds.
Was und wer kann aus dem Jugendfonds gefördert werden?
Du wohnst in der Uckermark? Du bist nicht älter als 27 Jahre? Du hast eine gute Idee?
Dann suche dir ein Team und los geht‘s. Als Gruppe könnt ihr eine coole Aktion auf die Beine stellen. Damit ihr eure Idee umsetzen könnt, könnt ihr Geld aus dem Jugendfonds bekommen. Wie das funktioniert, erklären wir euch hier.
Mit dem Geld aus dem Jugendfonds kann eure Idee bezahlt werden.
Das kann zum Beispiel eine Aktion, eine Veranstaltung oder ein Projekt sein, das
- Gemeinschaft schafft
- gegen Ausgrenzung hilft
- Einsamkeit abschafft
- für die Natur und Umwelt gut ist
- die Mitbestimmung von Kindern oder Jugendlichen im Ort möglich macht
- Mobilität verbessert
- und noch viel mehr …
Mit eurem Projekt setzt ihr in der Uckermark ein Zeichen FÜR Vielfalt und respektvolles Miteinander und GEGEN Ausgrenzung und Gewalt. Wichtig ist, ihr habt für euer Projekt den Hut auf!
Diese Voraussetzungen muss euer Projekt erfüllen:
- Es ist ein Projekt von jungen Menschen bis 27 Jahre.
- Das Projekt findet von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen aus der Uckermark statt.
- Das Projekt ist für das Gemeinwohl gut. Das heißt, es kommt vielen Menschen zugute. Oder es ist gut für die Umwelt oder Tiere.
- Das Projekt bringt junge Menschen in Aktion.
- Erwachsene dürfen unterstützen, das Projekt aber nicht leiten. Entscheidungen treffen die beteiligten Kinder und Jugendlichen.
- Das Projekt wird von mehreren Kindern und Jugendlichen gemeinsam organisiert und umgesetzt.
- Die beteiligten Kinder und Jugendlichen entscheiden selbst darüber, wofür das Geld ausgegeben wird.
- Das Projekt kann von 10 € bis 1.000 € kosten. Wenn das Projekt mehr als 1.000 € kostet, kommt noch Geld von einer anderen Stelle.
- Das Ziel des Projekts, die Anzahl der Teilnehmenden und der Kosten- und Finanzierungsplan sind realistisch geplant. Es gibt einen klaren Plan. Der Plan kann umgesetzt werden.
- Das Projekt ist spätestens bis 31. Dezember des laufenden Jahres abgeschlossen und vollständig bezahlt.
Wer kann sich für den Jugendfonds bewerben?
- Gruppen von mindestens 3 Kindern und Jugendlichen aus der Uckermark (z.B. aus einem Dorf, aus einem Stadtteil, aus einem Hausaufgang …)
- Kinder- und Jugendinitiativen aus der Uckermark
- Kinder- und Jugendbeiräte der Städte und Dörfer in der Uckermark
- Schüler*innen-Vertretungen aus der Uckermark
- Jugendgruppen in Vereinen, Verbänden, Kirchgemeinden
- Vereine, die von jungen Menschen bis 27 Jahre selbstständig geführt werden
Wer kann sich nicht bewerben?
- Einzelne Kinder und Jugendliche
- Erwachsene, die älter sind als 27 Jahre
Wie und bis wann kann ein Antrag für den Jugendfonds gestellt werden?
Für eure Projekt-Idee schreibt ihr einen Antrag. Wir wollen von euch wissen:
- Wer seid ihr? Wie heißt euer Projekt?
- Wann und wo soll euer Projekt stattfinden?
- Was habt ihr vor? Was wollt ihr erreichen?
- Wer soll mitmachen? Wer hilft euch?
- Wie viele Kinder oder Jugendliche oder andere Menschen möchtet ihr erreichen?
- Wieviel kostet euer Projekt? Wofür soll das Geld ausgegeben werden?
- Wie soll das Projekt bezahlt werden?
Für die Abrechnung eures Projekts steht euch auch die Koordinierungs- und Fachstelle zur Seite. Sie hilft euch zum Beispiel bei der Bezahlung der Rechnungen. Ihr könnt euch auch einen Projektpaten zur Hilfe holen. Das kann zum Beispiel ein gemeinnütziger Verein oder die Kirchgemeinde sein.
Bis 31. August 2025 müsst ihr euren Projekt-Antrag einreichen.
Die Entscheidungsrunde des Jugendforums findet Mitte September statt. Danach sagen wir euch, ob euer Projekt bezahlt wird und ihr loslegen könnt.
Bevor ihr einen Antrag stellt, könnt ihr euch mit eurer Idee an die Koordinierungs- und Fachstelle. Hier bekommt ihr Hilfe.
Das Formular Antrag Jugendfonds findet ihr im Bereich Download.
Den Antrag könnt ihr mit E-Mail oder Post schicken. Ihr könnt den Antrag auch persönlich bei uns vorbeibringen. Oder ihr fragt euren Projektpaten.
Es ist wichtig, dass ihr den Antrag vollständig ausfüllt. Nur dann kann euer Projekt zur Abstimmung zugelassen werden.
Alle Informationen zum Jugendfonds findet ihr auch in der Checkliste Jugendfonds.
Was kann aus dem Projektfonds gefördert werden?
Gefördert werden können Projekte, die durch zivilgesellschaftliches Engagement für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben und den Einsatz gegen menschen- und demokratiefeindliche Phänomene dazu beitragen, die Ziele der Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Uckermark zu erreichen. Die Ziele wurden für die aktuelle Förderperiode (2025 bis 2032) angepasst.
Schauen Sie sich auch gerne an, welche Projekte durch die Partnerschaft für Demokratie bisher gefördert wurden. Projekte PfD
Wieviel Geld kann beantragt werden?
Die Förderung kann bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen, höchstens jedoch 10.000 Euro. Eigenmittel und Drittmittel können Teil der Projektfinanzierung sein. Dies muss im Kosten- und Finanzierungsplan dargestellt werden.
Ein gefördertes Projekt muss in ein und demselben Kalenderjahr durchgeführt und finanziell abgeschlossen werden.
Wer kann eine Projektförderung beantragen?
Die Förderung für Projekte kann von rechtsfähigen, gemeinnützigen, nichtstaatlichen Organisationen (z.B. Vereine, Verbände, gGmbH, Kirche) beantragt werden. Mit der Antragstellung sind Nachweise wie Satzung, aktueller Registerauszug und Freistellungsbescheid des Finanzamtes einzureichen.
Projektträger müssen:
- auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten,
- eine ordnungsgemäße Geschäftsführung aufweisen,
- persönlich und finanziell zuverlässig sein,
- die Gesamtfinanzierung der geförderten Maßnahme sicherstellen,
- und für die Durchführung des Vorhabens fachlich geeignet sein.
Darüber hinaus ist es im Verhältnis von Landkreis Uckermark und Projektträgern (Letztempfänger) nicht zulässig, Insichgeschäfte oder Mehrvertretungen (nach Maßgabe des § 181 BGB) vorzunehmen oder zu gestatten. Dies gilt ausnahmslos in allen Belangen mit Bezug zur Projektdurchführung im Rahmen von „Demokratie leben!“.
Bis wann kann ein Antrag auf Projektförderung gestellt werden?
Bevor Sie einen Antrag auf Förderung stellen, wenden Sie sich mit Ihrer Idee an die externe Koordinierungs- und Fachstelle. Projektanträge können jederzeit eingereicht werden. Die Fristen für die Antragstellung für das laufende Jahr finden Sie hier. Download
Wie läuft die Antragstellung für den Projektfonds ab?
1. Schritt: Erstberatung
Lesen Sie zunächst die Hinweise zur Projektförderung.
Bevor Sie einen Antrag stellen, wenden Sie sich mit Ihrer Projektidee an die externe Koordinierungs- und Fachstelle. Sie ist die erste Ansprechstelle in allen Angelegenheiten der Förderung, gibt Hilfestellungen für eine erfolgreiche Antragstellung und berät Sie hinsichtlich notwendiger Unterlagen.
2. Schritt: Antrag ausfüllen und per E-Mail versenden
Füllen Sie zuerst das Antragsformular vollständig am Computer aus. Sollten die Felder für die Erläuterung der einzelnen Ausgaben im Kosten- und Finanzierungsplan nicht ausreichen, fügen Sie dem Antrag bitte eine gesonderte Tabelle mit den Details bei. Je genauer Sie uns die geplanten Kosten darstellen, umso besser können wir Ihr Vorhaben einschätzen. Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich jederzeit bei der externen Koordinierungs- und Fachstelle.
Senden Sie als nächstes den ausgefüllten Antrag als angehängte Datei per E-Mail an die externe Koordinierungs- und Fachstelle. Hierfür muss Ihr Antrag noch nicht unterschrieben werden. Senden Sie bitte auch die geforderten Anhänge per E-Mail zu.
3. Schritt: Antrag überarbeiten
Die Koordinierungs- und Fachstelle prüft Ihren Antrag auf Förderfähigkeit - formal, inhaltlich und finanziell. Mit der finanziellen Prüfung werden Ihre beantragten Mittel in Pauschalen umgerechnet.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie diesen zurück – eventuell mit der Aufforderung diesen zu überarbeiten. Passen Sie in diesem Fall bitte Ihren Antrag an. Senden Sie den überarbeiteten Antrag wieder per E-Mail an die externe Koordinierungs- und Fachstelle.
4. Schritt: Antrag per Post versenden
Drucken Sie Ihr Antragsformular und die geforderten Anlagen aus. Unterschreiben Sie den Antrag bitte rechtsverbindlich. Schicken Sie die Unterlagen auf dem Postweg an:
Wann wird entschieden?
Eingereichte Anträge für den Projektfonds werden dem Begleitbündnis vorgelegt, sofern die formalen Fördervoraussetzungen ((eingetragener gemeinnütziger Projektträger, Projektzeitraum max. bis Jahresende) erfüllt sind. Dieses Gremium entscheidet über die Förderung des Projekts, inwiefern es der Zielerreichung der Partnerschaft für Demokratie dient.
Die Antragsstellenden werden zur Sitzung des Begleitbündnisses eingeladen und können ihr Projekt dort direkt vorstellen. Eine Entscheidung wird in der Regel am Tag der Sitzung gefällt. Die Sitzungstermine des Begleitbündnisses entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungskalender.
Bitte beachten Sie: Mit dem Projekt darf erst begonnen werden, wenn das Begleitbündnis eine Entscheidung zur Förderung getroffen hat. (Ausnahme: vorzeitiger Maßnahmebeginn)
Zu welchen Programmzielen muss ihr Projekt einen Beitrag leisten?
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Programmziele der Partnerschaft für Demokratie. Ihr geplantes Projekt muss einen Beitrag zu mindestens einem dieser Programmziele leisten.
Mehr zu den konkreten Zielen der Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Uckermark lesen Sie im Bereich Programmziele und Zielgruppen.
Übergeordnete Programmziele:
Die Partnerschaft für Demokratie ermöglicht und stärkt demokratische Selbstwirksamkeit, indem sie gemeinsam mit den Zielgruppen teilhabeorientierte Maßnahmen und innovative Formate entwickelt, die das Erleben von demokratischer Selbstwirksamkeit im unmittelbaren Lebensumfeld ermöglichen.
Die Partnerschaft für Demokratie erweitert demokratische Bündnisse, indem sie Unterstützerinnen und Unterstützer sowie Bündnispartnerinnen und Bündnispartner gewinnt und die Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen und Organisationen sucht mit dem Ziel, eine breite lokale Verantwortungsgemeinschaft zu schaffen.
Die Akteurinnen und Akteure der Partnerschaft für Demokratie erhalten Handlungssicherheit mit lokalen Herausforderungen, etwa im Umgang mit rechtspopulistischen und rechtsextremen Akteurinnen und Akteuren.
Die Partnerschaft für Demokratie spricht demokratieskeptische Menschen durch teilhabeorientierte Maßnahmen und Partizipation an, damit diese einen konstruktiven Umgang mit dem Thema Demokratieskepsis entwickeln. Die Partnerschaft für Demokratie versucht demokratieskeptische Menschen zu ermutigen, an demokratischen Prozessen zu partizipieren und darin Selbstwirksamkeit zu erfahren.
Die Partnerschaft für Demokratie stärkt die Kompetenzen zur Konfliktbearbeitung, zum Beispiel über Weiterbildung und Vernetzung.
Die Partnerschaft für Demokratie erarbeitet Schutzkonzepte für zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure und gefährdete Gruppen. Dadurch stärkt sie unter anderem die Solidarität für Betroffene von Bedrohungen und Übergriffen und sensibilisiert für antidemokratische Gefährdungen.
Welche Ausgaben sind nicht förderfähig?
Ausgaben sind grundsätzlich nicht förderfähig, wenn
- Belegdatum, Leistungszeitraum oder Zahlungsfluss außerhalb des Projektzeitraums liegen
- die Ausgaben nicht zur Zielerreichung des Projekts beitragen
Nicht förderfähig sind Ausgaben u.a. für:
- Speisen und Getränke bei Beratungsgesprächen, Besprechungen oder ähnlichen Treffen
- alkoholische Getränke
- Pfand für Getränke
Bitte berücksichtigen Sie die Merkblätter Zuwendungsfähige Ausgaben Fehlbetrag/Festbetrag im Bereich Download.
Was passiert nach der Bewilligung des Projektantrags?
Nach der Bewilligung durch das Begleitbündnis erhält der Projektträger einen Zuwendungsbescheid durch das Federführende Amt (Jugendamt Landkreis Uckermark). Dieser enthält alle wichtigen Informationen und Fristen für die Umsetzung und Abrechnung Ihres Projekts. Lesen Sie den Bescheid bitte sorgfältig durch.
Füllen Sie das Formular Eingangsbestätigung - Rechtsbehelfsverzicht - Nutzungsrecht aus und senden Sie es per Post an die unten genannte Adresse.
Mit Beginn des Projektzeitraums können Fördermittel abgerufen werden. Dazu schicken Sie das ausgefüllte Formular Mittelanforderung PfD an:
und warten auf die Überweisung.
Sobald Mittel auf dem Konto des Projektträgers eingegangen sind, müssen die Gelder innerhalb von 6 Wochen ausgegeben werden.
Bitte sammeln Sie während der Projektphase alle Dokumente, Nachweise, Rechnungen, Quittungen und Verträge für die notwendige Projektabrechnung. Alle Dokumente müssen 5 Jahre aufbewahrt werden, weil auch später noch einmal geprüft werden könnte.
Wie erfolgt der Nachweis der Teilnehmenden?
Die Anzahl der Teilnehmenden bildet die Grundlage für die Finanzierung des Projekts. Denn es handelt sich um eine sogenannte Festbetragsfinanzierung mit Teilnehmenden- und Honorarkostenpauschalen pro Projekttag. Daher ist es besonders wichtig die Anzahl der Teilnehmenden bei der Beantragung realistisch zu planen. Auch der spätere Verwendungsnachweis der Fördermittel erfolgt auf Grundlage der nachgewiesenen Teilnehmenden-Zahl.
Die Teilnehmenden Ihres Projekts tragen sich in eine Teilnehmenden-Liste ein. Falls die Verwendung einer Liste aus Datenschutz- oder Sicherheitsgründen nicht möglich ist, können die Teilnehmenden auch einzelne Zettel ausfüllen, die in eine Box gesteckt werden. Für beide Varianten gibt es Vordrucke auf der Seite Download.
Bitte achten Sie darauf, dass alle abgefragten Angaben zum Projekt und zu den Teilnehmenden vollständig ausgefüllt werden.
Bei mehrtägigen Projekten muss für jeden Tag eine separate Teilnehmenden-Liste o.ä. geführt werden.
Bei größeren öffentlichen Veranstaltungen ohne direkten Eingangsbereich (z.B. Demokratiefest auf Marktplatz), bei denen eine Teilnehmenden-Liste o.ä. nicht geführt werden kann, erfolgt der Nachweis der Teilnehmendenzahl auf Grundlage einer Schätzung durch den Projektträger und wird plausibel belegt beispielsweise anhand von Fotos, die die Menge der Menschen zeigen.
Was muss bei Veröffentlichungen zum Projekt beachtet werden?
Veröffentlichungen sind jede Art von Druckerzeugnis, das vom Projektträger im Projekt angefertigt wird (Broschüren, Plakate, Flyer, Pressemitteilungen, Einladungen u.a.). Sie müssen mit dem Logo des Programms versehen und mit der externen Koordinierungs- und Fachstelle im Vorfeld abgestimmt und freigegeben werden. Auch Veröffentlichungen im Internet (Webseite, Social Media) müssen einen Förderhinweis und das Programm-Logo enthalten.
Das Programmlogo sendet Ihnen die externe Koordinierungs- und Fachstelle gerne per E-Mail zu.
Vor der Veröffentlichung senden Sie Ihren Entwurf zur Freigabe per E-Mail an die externe Koordinierungs- und Fachstelle. Planen Sie für die Freigabe bitte 3 bis 5 Werktage ein.
Wie wird das Projekt abgerechnet?
Nach Abschluss des Projekts ist ein Verwendungsnachweis über die ordnungsgemäße Mittelverwendung zu erstellen und beim Federführenden Amt einzureichen.
Die Frist für den Abgabetermin steht im Zuwendungsbescheid und ist unbedingt einzuhalten.
Zum Nachweis der ordnungsgemäßen Mittelverwendung gehören:
- Verwendungsnachweis
- Sachbericht
- Teilnehmenden-Nachweis
- Zahlenmäßiger Nachweis (Belegliste)
Alle Vordrucke/Formulare finden Sie auf der Seite Download.