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Blindenhilfe

Blinden Menschen kann zum Ausgleich der durch die Blindheit entstehenden Ausgaben Blindenhilfe gewährt werden. Auch bei dieser Hilfe wird wie für alle anderen Hilfen der Sozialhilfe geprüft, ob gleichartige Leistungen anderer Träger erlangt werden oder erlangt werden können (Nachrangprinzip).

Blinde Frau mit Hund Shutterstock


Die Blindenhilfe wird als Pauschale ausgereicht und jährlich neu festgesetzt.

Leistungen, die der Antragsteller bereits von der Pflegekasse nach SGB XI erhält, werden unter Umständen angerechnet.

Für Personen, die in stationären Einrichtungen leben (insbes. in Altenpflege- und Seniorenpflegeheimen, in Wohnstätten der Eingliederungshilfe), wird die Blindenhilfe halbiert.

Die Gewährung der Leistung ist abhängig vom Einsatz von Einkommen und Vermögen.


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