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Lebensmittelüberwachung

Organisation und Pflichtaufgaben der Lebensmittelüberwachung (LMÜ)

Der Verbraucher erwartet beim Kauf seiner Lebensmittel qualitativ hochwertige und gesundheitlich unbedenkliche sowie auch richtig gekennzeichnete Produkte. Diese Grundrechte der Verbraucher werden durch das Tätigwerden der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Länder in Deutschland geschützt.

Die Länder sind gemäß Grundgesetz verpflichtet, durch wirksame Gesetze, Behördenstrukturen und Kontrollsysteme für unbedenkliche, sichere Lebensmittel zu sorgen, das heißt letztendlich die Einhaltung der zum Schutz der Verbraucher erlassenen Rechtsvorschriften zu kontrollieren.

Die LMÜ ist ein Gebiet mit sehr langer Tradition. Erste einfache Überwachungsregeln zum Schutz der Menschen vor verfälschten Lebensmitteln sind bereits aus der Antike überliefert.

Mit der fortschreitenden Globalisierung von Handelswegen, Märkten bis hin zu Multi Media Shop (Internethandel) sind die Aufgaben der LMÜ in unserer heutigen Zeit nicht nur sehr vielfältig und komplex geworden, sondern erfordern auch eine harmonisierte und transparente Herangehensweise über Ländergrenzen hinweg.

Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist heute auf Basis des Qualitätsmanagementsystems für die Behörden der Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung im Land Brandenburg (QMS BB) vor allem auf folgende drei Grundsätze ausgerichtet:

  • Schutz der Gesundheit des Verbrauchers (= Vorsorgeprinzip),
  • Schutz des Verbrauchers vor Irreführung und Täuschung (= Täuschungsschutz),
  • Sachgerechte Information des Verbrauchers

Die LMÜ überwacht die Herstellung und den Verkehr mit Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen. Die Überwachungsbehörden überprüfen dabei im Rahmen ihrer Kontrollen, ob die zum Schutz der Verbraucher geschaffenen Rechtsvorschriften auch wirklich eingehalten werden.

Die Kontrolleure achten dort vor allem auf die Sauberkeit in den Betriebsräumen, die Personalhygiene, die Arbeitsabläufe in der Produktion und auf die Einhaltung der Rezepturen. Lebensmittel tierischen Ursprungs wie Fleisch, Wurst, Milch, Fisch und Eier sind hochempfindlich und leicht verderblich. Deshalb gilt diesen Lebensmitteln besonderes Augenmerk.
Es werden risikoorientierte Planproben, Verdachts, -und Beschwerdeproben entnommen, die im Landeslabor Berlin-Brandenburg rechtlich geprüft werden.

Bei lebensmittelbedingter Erkrankungsgeschehen, Verbraucherbeschwerden und Produktrückrufe erfolgt eine unverzügliche Recherche mit entsprechend Maßnahmen

Was passiert bei Verstößen

Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen werden durch die amtliche Lebensmittelüberwachung verfolgt und angemessen geahndet.

  • Unmittelbar in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft (EG) geltendes Recht (hier insbesondere die VO (EG) 178/2002, die sog. Basishygieneverordnung, die VO (EG) 852/2004, VO (EG) 853/2004, VO (EU)1169/2011, VO (EU) 2017/625

  • Nationale Gesetze und Ausführungsverordnungen wie das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und die Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts.

Wie verhalte ich mich bei Reklamationen?

Wenn Sie als Verbraucher den Eindruck haben, dass die Ware (Lebensmittel, Kosmetiker, Bedarfsgegenstände oder Tabakwaren) aus irgendeinem Grunde nicht in Ordnung sein könnte, reklamieren Sie diese bitte zunächst beim Verkäufer.

Selbstverständlich können Sie sich auch an das Gesundheits- und Veterinäramt, Sachgebiet Lebensmittelüberwachung wenden.

Dabei sind folgende Angaben wichtig:

  1. Um welches Produkt handelt es sich?

  2. Wann und wo wurde das Produkt gekauft bzw. verzehrt?

  3. Welche Angaben stehen auf der Verpackung bzw. welche Angaben waren neben der losen Ware im Geschäft angebracht?

  4. Wie wurde das Produkt in der Verkaufsstätte gelagert?

  5. Wie lange und bei welchen Temperaturen wurde das Lebensmittel zu Hause aufbewahrt?

  6. Wann wurde welcher Mangel festgestellt?

  7. Sind bereits Gesundheitsschäden aufgetreten?

  8. Wie viel Zeit ist zwischen dem Verzehr des Lebensmittels und dem Auftreten der Beschwerden vergangen?

Darauf sollten Sie achten:

  • Seien Sie kritisch beim Einkauf.

  • Achten Sie bei verpackten Erzeugnissen auf die unversehrte Verpackung.

  • Achten Sie auf das Verbrauchsdatum und Mindesthaltbarkeitsdatum.

  • Achten Sie bei unverpackten Lebensmitteln auf Aussehen und Beschaffenheit.

  • Achten Sie darauf, dass alle kühlpflichtigen Lebensmittel in der Kühleinrichtung liegen.

  • Achten Sie auf die Temperatur. Die Höchsttemperatur bei Kühleinrichtungen darf +7 °C nicht überschreiten und muss bei Tiefkühleinrichtungen mindestens -18 °C betragen.

  • Nach dem Einkauf sind die leicht verderblichen Lebensmittel so schnell wie möglich unter den vorgegebenen Kühltemperaturen zu lagern.


Öffnungszeiten

Amtliche Lebensmittelüberwachung

Wochentag
Öffnungszeiten Prenzlau / Angermünde
Öffnungzeiten Schwedt
Montag
08.00  - 12.00 Uhr
07.00 - 09.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.00 Uhr
geschlossen
Mittwoch
geschlossen
geschlossen
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
07.00 - 09.30 Uhr
Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
geschlossen

Trichinenprobenannahme Wildschweine

Die Trichinenproben-Annahme für Wildschweine erfolgt jeweils montags und donnerstag zu den angegebenen Öffnungszeiten:

Ort
Uhrzeit (jeweils Montag & Donnerstag)
Prenzlau

08.00 - 11.00 Uhr

zusätzlich Mittwoch 13.00 - 17.00 Uhr

Templin
08.00 - 11.00 Uhr
Angermünde 07.30 - 10.50 Uhr
Schwedt
07.30 - 09.50 Uhr