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Veterinärdienst

Unser Aufgabengebiet

Es umfasst folgende Bereiche:

  • Tierseuchenverhütung und Tierseuchenüberwachung

  • Tierschutz

  • Tierarzneimittelüberwachung

  • Futtermittelüberwachung

  • Kontrolle der Tierkennzeichnung bei Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen

  • Erfassung von Tierbeständen mit Rinder-, Schweine-, Schaf-, Ziegen-, Pferde- und Geflügelhaltungen sowie von Wildtiergehegen

  • Überwachung von Veranstaltungen mit Tieren

  • Fleischhygieneüberwachung (Haus- und gewerbliche Schlachtungen) Fleisch- und Trichinenuntersuchungen bei Wild (gemeinsam mit Lebensmittelüberwachung)


Was wird kontrolliert?

Unsere Mitarbeiter kontrollieren vor allem in den Tierbeständen, ob die Maßnahmen zur Tierseuchenverhütung eingehalten werden (Desinfektion). Weiteres Augenmerk gilt der Einhaltung von gesetzlichen Tierschutzvorschriften (Haltungsbedingungen), und dies nicht nur bei Landwirten. Auch die nicht artgerechte Haltung von Hunden und anderen Heimtieren wird überprüft.

Die Kontrolle der Tierkennzeichnung ist ein weiterer großer Bereich.

Ebenso sind die Überwachung des Einsatzes von Tierarzneimitteln in den Tierbeständen und die Überwachung der Futtermittelherstellung und lagerung (z. B. Getreide, Heu etc.) ein wichtiger Aspekt unserer Arbeit.

Was passiert bei festgestellten Verstößen?

Es wird immer versucht, zuerst durch Hinweise und Auflagen an den Tierhalter die Situation der Tiere zu verbessern. Bei unveränderten Mängeln sehen die Gesetze (z. B. Tierschutzgesetz, Tiergesundheitsgesetz) die Ahndung von Verstößen mit Verwarnungsgeld oder Bußgeld vor. In Einzelfällen ist auch die Einziehung von Tieren auf Kosten des Halters möglich. Die Anordnung eines Haltungsverbots für bestimmte Tierarten ist ebenfalls möglich.

Auch die Nichtmeldung von Tierhaltungen oder Nichtkennzeichnung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen kann geahndet werden (Viehverkehrsverordnung).

Darauf sollten Sie achten:

  • Tierhaltungen immer anmelden (Geflügel, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde)

  • Beim Zukauf von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen auf die notwendige Tierkennzeichnung achten

  • Information an unsere Mitarbeiter zu nicht artgerecht gehaltenen Tieren (z. B. Hunde)

Formulare