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Datum: 05.08.2022

1. Änderung zur Tierseuchenallgemeinverfügung zur Errichtung eines Zauns auf dem Territorium des Landkreises Uckermark

1. Änderung zur Tierseuchenallgemeinverfügung zur Errichtung eines Zauns auf dem Territorium des Landkreises Uckermark im Rahmen der Schaffung einer sogenannten „Weißen Zone“ um das Kerngebiet (KG 7) in der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) des Landkreises Barnim im Rahmen der Bekämpfung und Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 11.02.2022.

Aufgrund des Auftretens der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Barnim ist auch der Landkreis Uckermark im südlichen Bereich von dort eingeleiteten Maßnahmen betroffen. Um das dortige Kerngebiet (KG 7) in der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) wurde zur Abgrenzung und zur Schaffung einer sogenannten „Weißen Zone“ ein weiterer Zaun errichtet. Diese „Weiße Zone“ betrifft auch den Landkreis Uckermark. Die Landrätin ordnet gemäß der Verordnung (EU) 2016/429, der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 i. V. m. § 24 Abs. 5 Nr. 2 der Schweinepest-Verordnung Folgendes an: