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Ausgleich für Einkommenseinbußen in Schutzgebieten / NATURA2000

Erhaltung bzw. Förderung der Lebensräume und Arten in den für Brandenburg ausgewiesenen besonderen Schutzgebieten.

Richtlinie zum Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte in Natura-2000-Gebieten

Diese Richtlinie ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020. Die Laufzeit wurde mit Erlass bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

Rechtsgrundlage(n)

Ziel der Förderung

Erhaltung bzw. Förderung der Lebensräume und Arten in den für Brandenburg ausgewiesenen besonderen Schutzgebieten gemäß Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409 EWG (EG-Vogelschutzgebiete)) sowie gemäß Richtlinie 92/43 EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH - Gebiete))

Was wird gefördert?

Förderung Ausgleich Kosten und Einkommensverluste für Landwirte in Natura-2000-Gebieten | Landwirtschaft & Fischerei

Extensive Grünlandnutzung

  1. kein Einsatz von chemisch-synthetischen Stickstoffdüngemitteln und Pflanzenschutzmitteln
  2. zusätzlich zu a) kein Einsatz von Mineraldünger
  3. zusätzlich zu a) kein Einsatz von Gülle
  4. zusätzlich zu a) kein Einsatz von Dünger aller Art


Späte und eingeschränkte Grünlandnutzung

Die Nutzung erfolgt:

  1. nicht vor dem 16. Juni
  2. nicht vor dem 1. Juli
  3. erste Mahd bis zum 15. Juni und eine weitere Nutzung erst wieder nach dem 31. August
  4. nicht vor dem 16. August

Hohe Wasserhaltung

  1. oberflächennahe/-gleiche Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30. April
  2. oberflächennahe/-gleiche Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30. Mai
  3. oberflächennahe/-gleiche Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30. Juni

Extensive Produktionsverfahren im Ackerbau

  1. Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel
  2. zusätzlich zu a) kein Einsatz von Gülle
  3. zusätzlich zu a) kein Einsatz von Herbiziden und Insektiziden

Wer wird gefördert?

Landwirtschaftliche Unternehmen unbeschadet der gewählten Rechtsform, die den Betrieb selbst bewirtschaften und deren zu fördernde Flächen im Land Brandenburg oder Berlin liegen.

Welche Vorraussetzungen sind erforderlich?

Einhaltung der allgemeinen und speziellen Zuwendungsvoraussetzungen. Eine Nutzungseinschränkung muss auf Grundlage eines Gesetzes, einer Rechtsverordnung oder anderer Voraussetzungen gemäß § 32 Absatz 2 - 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) festgelegt sein.

Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

Extensive Grünlandnutzung

  1. kein Einsatz von chemisch-synthetischen Stickstoffdüngemitteln und Pflanzenschutzmitteln: 140 Euro/Hektar
  2. zusätzlich zu a) kein Einsatz von Mineraldüngern: 41 Euro/Hektar
  3. zusätzlich zu a) kein Einsatz von Gülle: 30 Euro/Hektar
  4. zusätzlich zu a) kein Einsatz von Düngern aller Art: 52 Euro/Hektar

Späte und eingeschränkte Nutzung

  1. nicht vor dem 16. Juni: 45 Euro/Hektar
  2. nicht vor dem 1. Juli: 85 Euro/Hektar
  3.  Nutzung vor dem 15. Juni und nach dem 31. August: 96 Euro/Hektar
  4.  nicht vor dem 16. August: 200 Euro/Hektar

Hohe Wasserhaltung

  1. oberflächennahe Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30. April: 52 Euro/Hektar
  2. oberflächennahe Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30. Mai: 132 Euro/Hektar
  3. oberflächennahe Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30. Juni: 200 Euro/Hektar

Nutzungseinschränkung Ackerland

  1. Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel: 77 Euro/Hektar
  2. zusätzlich zu a) kein Einsatz von Gülle: 30 Euro/Hektar (Nur Unternehmen mit Gülleanfall im eigenen Betrieb)
  3. zusätzlich zu a) kein Einsatz von Herbiziden und Insektiziden: 91 Euro/Hektar

Fristen

Der form- und termingebundene Zahlungsantrag auf Ausgleichszulage ist im Rahmen des Antrages auf Agrarförderung bis 15. Mai beim zuständigen Amt für Landwirtschaft des Landkreises einzureichen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Datenbegleitschein(e) aus dem/den Einreichvorgang/-vorgängen im WebClient
  • ggf. Handelsregisterauszug (max. 3 Monate alt) bzw. Vertretungsvollmacht
  • ggf. Kopie des aktuellen GbR-Vertrags
  • Bestätigungsvermerke der Unteren Naturschutzbehörde