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Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Welche Unterlagen benötige ich bei meiner Antragstellung?

  • Antrag auf Eingliederungshilfeleistungen
  • Einschätzung der Schule auf Notwendigkeit einer Assistenz
  • wenn vorhanden: medizinische Unterlagen und Gutachten; ggf. Verweis darauf, dass diese im Sozialamt bereits vorliegen
  • Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht

Je nach Einzelfall kann das Sozialamt weitere Unterlagen abfordern!


Wo kann ich im Gesetz nachlesen?

§ 75 SGB IX

Manche Erkrankungen bzw. Behinderungen sind so komplex, dass ein Schulbesuch ohne fremde Hilfe nicht realisierbar ist. Um Menschen mit Behinderung chancengleich eine angemessene Bildung zu ermöglichen, können Leistungen im Rahmen der Teilhabe an Bildung beantragt werden.

Hierbei geht es nicht nur um die Schulbildung im Rahmen der Schulpflicht, sondern auch um die Bildung im Rahmen der schulischen Berufsausbildung, der Hochschulausbildung sowie der schulischen/hochschulischen beruflichen Weiterbildung.

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Die Teilhabebedarfe in diesem Bereich können vielfältig sein. Am häufigsten werden Assistenzen zur Bewältigung des Schultages nachgefragt und bewilligt. Der dabei eingesetzte Assistent kümmert sich um den Ausgleich der individuell vorhandenen Teilhabeeinschränkungen. Er assistiert z. B. bei pflegerischen Maßnahmen und bei der Nahrungsaufnahme, hilft bei der Einhaltung der Körperhygiene, unterstützt bei der Orientierung im Gebäude bzw. auf dem Gelände und vieles mehr.

Wichtig: Der Assistent ist im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe an Bildung nicht für die Vermittlung pädagogischer Inhalte verantwortlich. Dies ist ausschließlich Aufgabe des pädagogischen Personals der jeweiligen Schule.

Der Bewilligung einer Leistung zur Teilhabe an Bildung geht eine meist sehr aufwendige Hilfebedarfserfassung voraus. Diese umfasst auch die Besichtigung der Vor-Ort-Situation an der Schule.


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