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Vermögensrechtliche Ansprüche

Hinweis:

Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen des Landkreises Uckermark wurde zum 30.6.2001 aufgelöst.

Die noch verbleibenden Restaufgaben werden durch das Rechtsamt wahrgenommen.

Während der Sprechzeiten sind die Mitarbeiter für Sie da, vorherige Terminabsprachen sind jedoch zweckmäßig.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühren für Kopien (0,25 EUR / A4-Seite) + Grundgebühr von 12,00 EUR (Archivgebühr, da die Akten vom Kreisarchiv herauszusuchen sind)

Erforderliche Unterlagen

  • Aktenzeichen des Verfahrens
  • Vollmacht des Antragstellers/ Beteiligten