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Datum: 07.10.2022

ASP: Vorzeitige Aufhebung der Sperrzone III


Gute Nachrichten für schweinehaltende Betriebe in der Uckermark: Am Samstag (8. Oktober 2022) wird die Sperrzone III im Landkreis Uckermark vorzeitig aufgehoben. Damit können Schweine aus diesen Gebieten wieder ohne Einschränkungen vermarktet werden. Darüber hinaus kann ein weiteres ASP-Kerngebiet im Land Brandenburg aufgelöst werden.

Die Sperrzone III, die sich aus einer Schutzzone mit einem Radius von rund drei Kilometern und einer Überwachungszone mit einem Radius von rund zehn Kilometern zusammensetzt, wurde am 08.07.2022 wegen einesAusbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Schweinemastbestand mit gut 1000 Tieren im Landkreis Uckermark auf der Grundlage der EU-Verordnung 2021/605 eingerichtet.

Die folgenden Untersuchungen innerhalb dieser Zone ergaben, dass es keinen Zusammenhang zwischen dem Ausbruch in dem Hausschweinbestand und dem lokalen ASP-Seuchengeschehen beim Schwarzwild gibt. Alle in der Sperrzone III untersuchten Proben wurden mit negativem Ergebnis auf ASP untersucht. Brandenburg hatte daher bei der EU-Kommission einen Antrag zur Verkürzung der Frist der Sperrzone III von 12 Monaten auf 3 Monate und die Aufhebung zum 08.10.2022 beantragt. Die Genehmigung des Antrages des Landes Brandenburg erreichte heute das Verbraucherschutzministerium von der EU-Kommission.

Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher: „Es sind erfreuliche Nachrichten, die wir heute in Sachen Seuchenbekämpfung verkünden können.Zum einen haben die intensiven Untersuchungen rund um den Ausbruch in dem Hausschweinebestand in der Uckermark gezeigt, dass es keine Übertragung von Wildschweinen aus der Umgebung gab. Dass unser Antrag auf Verkürzung der Restriktionen bei der EU-Kommission Gehör gefunden hat, kommt den schweinehaltenden Betrieben zugute. Ich danke dem Bundeslandwirtschaftsministerium, das unseren Antrag bei der Kommission nach Kräften unterstützt hat. Zudem können wir weitere Restriktionszonen im Land aufheben und inzwischen das dritte Kerngebiet auflösen. Das zeigt, dass unsere Bekämpfungsmaßnahmen wirken. Danke an alle Bürgerinnen und Bürgern für die Akzeptanz dieser Maßnahmen, insbesondere bei den notwendigen Zäunen, die eine weitere Ausbreitung der Seuche verhindern. Appellieren möchte ich an alle, die Erfolge nicht zu gefährden. Schließen Sie weiter die Tore in den Zäunen gerade jetzt bei Herbstspaziergängen oder bei der Pilzsuche, beschädigen Sie keine Zäune, melden Sie Schäden umgehen den örtlichen Behörden.“

Drittes Kerngebiet wird aufgelöst

Zur Bekämpfung der ASP beim Schwarzwild wurden bisher insgesamt zehn Kerngebiete eingerichtet. Die beiden zuerst betroffenen Kerngebiete (Kerngebiet 1 und 3) in den Landkreisen Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald konnten im Mai 2022 aufgehoben werden, da hier seit mehreren Monaten keine neuen ASP-Fällefestgestellt wurden.

Mit Wirksamkeit zum 08.10.2022 wird auch das gemeinsame Kerngebiet (Kerngebiet 5) des Landkreises Oder-Spree und der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) aufgehoben. Auch hier wurde über einen Zeitraum von drei Monaten kein positiver ASP-Fall mehr festgellt. Nach Aufhebung des Kerngebietes 5 wird dieses Gebiet als Weiße Zone (durch Festzäune abgegrenzte Zone um das infizierte Gebiet mit reduziertem Wildschweinbestand) um das Kerngebiet 4 weitergeführt. Die verbleibenden Weißen Zonen der Landkreise Oder-Spree und Dahme-Spreewald werden ebenfalls aufgehoben und als Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) fortgeführt. Die betroffenen Landkreise und die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) können dadurch Nutzungsbeschränkungenend gültig aufheben, die vor allem für Land- und Forstwirtschaft in den Kerngebieten gelten. Einzelheiten sind den Mitteilungen der Landkreise und der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) zu entnehmen.

Auf Grund neuer ASP-Fälle außerhalb des bisherigen, südlichen Kerngebietes im Landkreis Spree-Neiße muss das Kerngebiet 6 und die Weiße Zone nach Westen erweitert werden.

In Brandenburg wurde bislang bei insgesamt 2620 Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest festgestellt.

Mehr Informationen: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz