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Datum: 07.10.2022

Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 14.07.2022

Anfang Juli 2022 wurde ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in einem Hausschweinbestand in der Uckermark festgestellt. Die dazu erlassene Tierseuchenallgemeinverfügung wird am 8. Oktober 2022 wieder aufgehoben.

Das betrifft die Sperrzonen I und III sowie die in diesem Zusammenhang angeordneten Maßnahmen. Nach Tötung des betroffenen Tierbestandes und fachgerechter Entsorgung der Kadaver gab es in den vergangenen drei Wochen zahlreiche Sicherheitsvorkehrungen, um ein Ausbreiten der Tierseuche zu verhindern. Hausschweinbestände wurden kontrolliert und Blutproben entnommen. Sämtliche Proben waren negativ. Im genannten Zeitraum ist kein weiterer Fall bei Hausschweinen aufgetreten. Auch verstärkte Fallwildsuchen bei Wildschweinen in der Umgebung brachten keine positiven Befunde.

Amtstierarzt Dr. Achim Wendlandt macht dennoch auf verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen aufmerksam. Denn die Gefahr der ASP im Landkreis Uckermark ist noch nicht gebannt. Das betrifft zum Beispiel den Kleiderwechsel beim Betreten von Stallanlagen, das Vorhalten von Seuchenschutzmatten und andere Vorkehrungen.