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Datum: 12.02.2022

Tierseuchenallgemeinverfügung Zaun für Errichtung Weiße Zone

Mit dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen im Landkreis Barnim ist auch der Landkreis Uckermark im südlichen Bereich von dort eingeleiteten Maßnahmen betroffen. Um das dortige Kerngebiet (KG 7) in der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) weiter abzugrenzen, wurde zur Schaffung einer sogenannten „Weißen Zone“ ein weiterer Zaun errichtet. Diese „Weiße Zone“ betrifft auch den Landkreis Uckermark. Deshalb ist es notwendig, auf dem Gebiet des Landkreises Uckermark angrenzend an den bestehenden Zaun des Landkreises Barnim zur Vervollständigung der „Weißen Zone“ einen Zaun zu bauen.

Aus diesem Grunde hat die Landrätin gemäß § 14d Abs. 2c der Schweinepest-Verordnung in Verbindung mit dem Erlass des MSGIV vom 24. März 2021 zur Durchführung der Schweinepest-Verordnung – Anordnung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in Restriktionsgebieten -, der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 sowie aufgrund der Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen vom 20.09.2021 nachfolgende Maßnahme angeordnet und bekannt gegeben: