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Datum: 11.01.2022

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Errichtung eines Zauns und Schaffung einer sogenannten ,,Weißen Zone"

Seit dem ersten Auftreten der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Uckermark westlich des Zaunes entlang der Oder sind im Kerngebiet als Teil der Sperrzone II bislang 21 Fälle (Stand 10.01.2022) der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen nachgewiesen worden. Um eine Ausbreitung der ASP in andere Gebiete der Sperrzone II zu verhindern, ist es notwendig, einen Zaun zur Einrichtung einer sogenannten „Weißen Zone“ innerhalb der Sperrzone II zu errichten.

Aus diesem Grunde hat die Landrätin gemäß § 14d Abs. 2c der Schweinepest-Verordnung in Verbindung mit dem Erlass des MSGIV vom 24. März 2021 zur Durchführung der Schweinepest-Verordnung – Anordnung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in Restriktionsgebieten -, der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 sowie aufgrund der Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen vom 20.09.2021 nachfolgende Maßnahme angeordnet und bekannt gegeben:

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