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Datum: 14.07.2022

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen

Aufgrund eines amtlich festgestellten Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen im Landkreis Uckermark am 02.07.2022 hat die Landrätin gemäß der Verordnung (EU) 2016/429, der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 i. V. m. §§ 11, 11a und 11b der Schweinepest-Verordnung die Restriktionsgebiete festgelegt, die nachfolgenden Maßnahmen angeordnet und bekanntgegeben.

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