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Datum: 27.05.2025

Afrikanische Schweinepest: umfangreiche Aufhebung weiterer Sperrzonen

Seit über zwölf Monaten gab es in weiten Teilen der Landkreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz keine Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) mehr. Daher konnte das Verbraucherschutzministerium bei der EU-Kommission die Aufhebung weiterer Bereiche der Sperrzonen beantragen. Die Sperrzone II wurde somit mehr als halbiert und die Seuche in diesem Gebiet erfolgreich getilgt. Davon überzeugte sich Verbraucherschutzstaatssekretär Gregor Beyer bei einem Vor-Ort-Besuch in Forst. Gemeinsam mit dem Landrat des Landkreises Spree-Neiße Harald Altekrüger nahm er symbolisch den Rückbau eines Teils der ASP-Schutzzäune vor.

Gregor Beyer: "Unsere Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest waren erfolgreich. Ohne die tatkräftige Unterstützung der zahlreichen Akteure wäre diese erfolgreiche Bekämpfung nicht möglich gewesen. Trotz dieser positiven Entwicklung muss jedoch jederzeit mit neuen Fällen der Afrikanischen Schweinepest beim Schwarzwild gerechnet werden. Über eine durch den Menschen verursachte Sprunginfektion kann ein Eintrag jederzeit bundesweit erfolgen. Die Fälle im Hochrisikokorridor in den Landkreisen Märkisch-Oderland und Uckermark zeigen, dass das ASP-Geschehen auch in Polen noch aktiv ist. Der Schutzkorridor bleibt daher weiterhin eine bedeutsame Barriere, um ein Einwandern infizierter Wildschweine zu verhindern. Deshalb bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, die Tore nach dem Passieren der noch vorhandenen ASP-Schutzzäune wieder zu schließen. Unsere Erfolge und Kraftanstrengungen dürfen nicht gefährdet werden."

Durch die intensive Fallwildsuche, umfangreiche Zäunungsmaßnahmen und Reduzierung des Schwarzwildbestandes kann ein aktives ASP-Geschehen in der Wildschweinpopulation des angepassten Gebietes ausgeschlossen werden. Dort wurde zuletzt am 29. März 2024 ein ASP-Fall beim Schwarzwild amtlich festgestellt. Vor diesem Hintergrund haben die EU-Kommission und der Ständige Veterinärausschuss der EU, in dem alle Mitgliedstaaten vertreten sind, dem Brandenburger Antrag zugestimmt. Die Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster konnten daher ihre Tierseuchenallgemeinverfügungen anpassen, sodass die Sperrzone II in Brandenburg von einer Gesamtfläche von 1.700 Quadratkilometer auf 760 Quadratkilometer und die Sperrzone I von insgesamt 2.680 Quadratkilometer auf 2100 Quadratkilometer reduziert wurde.

Der Landkreises Spree-Neiße ist nun bis auf den Schutzkorridor komplett frei von der ASP. Auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurden die Sperrzonen soweit verkleinert, dass nur noch im südlichen Bereich des Landkreises Sperrzonen bestehen. Im Landkreis Elbe-Elster wurde die Sperrzone I vollständig aufgehoben, der bestehende Schutzkorridor bleibt in seiner Wirkung erhalten.

Mit dem Rückbau der ASP-Zäune kann innerhalb der aufgehobenen Sperrzone II, ausgenommen des Schutzkorridors, begonnen werden. Die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte legen mit ihren vor-Ort-Kenntnissen die Reihenfolge fest. Grundsätzlich wird mit dem Entfernen der Tore und mit dem Rückbau der sogenannten Segmentzäune begonnen.

Die Seuchensituation in den nun freien Gebieten, nach Aufhebung der Sperrzone I, wird weiterhin intensiv beobachtet. Dazu finden in den Gebieten der ehemaligen Sperrzone I risikoorientierte Fallwildsuchen statt und alle tot aufgefundenen und erlegten Wildschweine werden weiterhin auf ASP untersucht. Gesund erlegte Wildschweine können unmittelbar durch den Jäger verwertet werden, ohne das Untersuchungsergebnis abzuwarten. Diese Untersuchung dient lediglich der Früherkennung eines erneuten Eintrages der Seuche.

Quelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz