Außenstellen der Fahrerlaubnisbehörde in Templin, Angermünde und Schwedt bleiben von Mai bis voraussichtlich September 2025 geschlossen
Mit Beginn der Umtauschpflicht sogenannter Papierführerscheine (Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis zum 31.12.1998) in EU-Kartenführerscheine wurden seit Oktober 2021 in den Außenstellen der Kreisverwaltung in Schwedt/Oder, Templin und in Angermünde spezielle Umtauschtermine angeboten. Mit Ablauf der Umtauschfrist für Führerscheine zum 19. Januar 2025 ist der Anlass für dieses spezielle Angebot weggefallen.
Daher wird die wöchentliche Besetzung der Außenstelle in Schwedt sowie die monatliche Besetzung der Außenstellen in Templin und Angermünde ab Mai bis zunächst September 2025 ausgesetzt.
Die Fahrerlaubnisbehörde weist darauf hin, dass auch Kartenführerscheine mit Ausstellungsdatum ab dem 01. 01.1999 bis 31.12.2001 bis zum 19. Januar 2026 umzutauschen sind.
Hinweis: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins
Die Fahrerlaubnisbehörde ist telefonisch unter der Durchwahl: 03984 70-3737, per Fax: 03984 70-3599, per Mail: fahrerlaubnis@uckermark.de oder persönlich während der folgenden Öffnungszeiten in der Kreisverwaltung Uckermark in Prenzlau (Haus 5, EG) erreichbar:
- Montag: 8 bis 12 Uhr
- Dienstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
- Donnerstag: 8 bis 12 Uhr
- Freitag: 8 bis 11.30 Uhr
Alles Informationen zum Thema „Zulassung & Fahrerlaubnis“ ist im Internet unter https://www.uckermark.de/Ordnung-Verkehr-Sicherheit/Zulassung-Fahrerlaubnis/ nachzulesen.
Es besteht auch die Möglichkeit, per Onlinezugriff über die Funktion „Führerscheinauskunft“ https://service.uckermark.de/fsb/ zu ermitteln, ob der neue Führerschein bereits in der Führerscheinstelle zur Abholung bereitliegt.
Quelle: Landkreis Uckermark