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Datum: 12.12.2025

Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung »Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest«

Die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest (Bekanntmachung vom 02.11.2025), die im Landkreis Uckermark u. a. aufgrund des Auftretens der Geflügelpest im Wildvogelbestand erlassen worden ist, wird mit Wirkung vom 13.12.2025 aufgehoben. Die Stallpflicht für Geflügel ist damit beendet.

gez. Karina Dörk
Landrätin

Quelle: Landkreis Uckermark