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Datum: 15.05.2023

Eröffnung der Badesaison 2023 im Landkreis Uckermark

Für ein sorgloses Badevergnügen stehen im Jahr 2023 im Landkreis Uckermark 45 Badegewässer zur Verfügung, die bereits vor Beginn der offiziellen Badesaison am 15. Mai und dann regelmäßig bis zu deren Beendigung am 15. September einmal monatlich durch das Gesundheitsamt überwacht werden. Zusätzlich ist in diesem Jahr aus Vorsorgegründen ein weiteres Gewässer auf Antrag einer Amtsverwaltung in diese Kontrollen einzubeziehen.

Wie in jedem Jahr werden die im Amtsblatt Brandenburg veröffentlichten Badegewässer regelmäßig durch den Gesundheitsdienst beprobt und die jeweilig zugehörigen Badestellen überwacht.

Die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse von den Badegewässern entsprechen hinsichtlich der zu überwachenden mikrobiologischen Parameter den Anforderungen der Brandenburgischen Badegewässerverordnung.

Bei den durch die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes vorgenommenen Besichtigungen wird die Erfüllung der hygienischen Anforderungen an Badestellen überprüft. Es wurden diesbezüglich bisher keine Beanstandungen festgestellt, so dass der Badebetrieb an diesen Gewässern unserer Region ohne Bedenken aufgenommen werden kann.

Die Untersuchungsergebnisse der Badewasserproben werden fortlaufend durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) in die im Internet vorhandene Badestellenkarte eingegeben. Diese Badestellenkarte ist unter folgender Internetadresse zu finden: https://badestellen.brandenburg.de/badestellen

Überwachte Badegewässer (Gesundheitsdienst)


Nummer im AmtsblattBadegewässerBadestelle
213 Brüssower See Brüssow, Seebad
214 Carwitzer See Thomsdorf
215 Dreetzsee Thomsdorf, Campingplatz
216 Fährsee Templin, Campingplatz
217 Gleuensee Klosterwalde, Zeltplatz
218 Gollinsee Gollin
219 Großer Kronsee Rutenberg
220 Großer Kuhsee Gramzow
221 Großer Lychensee Lychen, Stadtbad
222 Großer See Hohengüstow
223 Großer See Fürstenwerder
224 Großer Väter-See Groß Väter
225 Großer Warthesee Warthe
226 Haussee Hardenbeck
227 Kastavensee Retzow, Kastaven
228 Kleinowsee Falkenwalde OT Neu Kleinow
229 Lübbesee Milmersdorf OT Petersdorf
230 Lübbesee Templin, Seehotel
231 Lützlower See Lützlow
232 Naugartener See Naugarten
233 Oberuckersee Fergitz
234 Oberuckersee Warnitz - Quast
235 Oberuckersee Stegelitz, Schifferhof
236 Oberuckersee Warnitz, Campingplatz
237 Oberuckersee Warnitz, Ferienhaussiedlung
238 Röddelinsee Röddelin, Zeltplatz
239 Röddelinsee Templin, OT Hindenburg
240 Sabinensee Willmine
241 Schumellensee Boitzenburg
242 Templiner See Templin, Freibad
243 Templiner See Templin, Schinderkuhle
244 Unteruckersee Prenzlau, Am Kap
245 Unteruckersee Prenzlau, Seebadeanstalt
246 Unteruckersee Röpersdorf
247 Wolletzsee Angermünde, Strandbad
248 Wurlsee Lychen, Zeltplatz 79
249 Wurlsee Retzow, Wurlgrund
251 Zaarsee Templin, OT Ahrensdorf
253 Zenssee Lychen, Heilstätten
267 Großer Krinertsee Temmen-Ringenwalde
268 Schmöllner See Schmölln
269 Mühlensee Schwaneberg
274 Oberuckersee Warnitz, Am Schiffsanleger
279 Großer Beutelsee Templin OT Beutel
280
Hohensaatener-Friedrichsthaler Wasserstraße
Schwedt/Oder

Zusätzlich werden alle Untersuchungsergebnisse durch den Gesundheitsdienst schriftlich ausgewertet und durch die Amtsverwaltungen an den in der Nähe der jeweiligen Badestellen befindlichen Hinweistafeln als Aushang angebracht. Hier werden auch die jährlich aktualisierten allgemeinen Gewässerbeschreibungen an den jeweiligen Badeseen veröffentlicht. Lokal und zeitlich befristete Besonderheiten während der Badesaison werden ebenfalls an den betroffenen Badestellen über einen Aushang der Öffentlichkeit bekannt gegeben und können außerdem auf dieser Internetseite des Landkreises nachgelesen werden.

Durch die mindestens monatliche Überwachung der Badegewässer können an den beprobten Badestellen gesundheitliche Risiken weitestgehend ausgeschlossen werden. Aufgrund sich ständig wechselnder Witterungs- und Windverhältnisse kann sich die Situation an den Badeseen aber sehr schnell verändern. Die Bevölkerung wird deshalb gebeten, bei Auffälligkeiten an der Wasserqualität, kurzfristigen Verschmutzungen der Badeseen sowie beim Auftreten von Hautausschlägen bei den Badegästen aufgrund von Zerkarien das Gesundheitsamt zu informieren. Durch die Mitarbeiter des Amtes können dadurch zeitnah Abhilfemaßnahmen veranlasst bzw. die Badenden vor gesundheitlichen Gefahren gewarnt werden.