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Datum: 16.03.2026

Kulturministerium fördert popularmusikalische Projekte mit 50.000 Euro

Das rockt: Mit insgesamt 50.000 Euro aus dem Projektfonds Popularmusik unterstützt das Kulturministerium in diesem Jahr popularmusikalische Projekte, Veranstaltungen und Präsentationen. Förderanträge können ab sofort bis zum 12. April 2026 eingereicht werden.

Gefördert werden können folgende Vorhaben:

  • Konzeption und Umsetzung popularmusikalischer Formate,
  • Programmschwerpunkte innerhalb von Projekten oder Festivals,
  • Projekte/Modellvorhaben zur Erprobung neuer Zugänge zu Musikszene und Livemusik,
  • Maßnahmen der internen Qualitätsentwicklung/Organisationsstärkung sowie
  • Auf- und Ausbau popularmusikalischer sowie interdisziplinärer Netzwerke.

Im Rahmen des Projektfonds Popularmusik ist Antrag eine Förderung bis zu maximal 10.000 Euro möglich. Bedingung: Der Projektschwerpunkt muss im Land Brandenburg liegen. Vorhaben, die einen Schwerpunkt auf den ländlichen Raum, auf die Nachwuchsförderung oder Diversität legen, finden im Antrags- und Auswahlprozess besondere Beachtung.

Anträge für den Projektfonds Popularmusik dürfen juristische Personen des privaten Rechts stellen, die künstlerisch oder kuratorisch arbeiten und der Gemeinnützigkeit unterliegen. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

Weitere Informationen und Hinweise zur Ausschreibung sind unter https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/projektfonds-popularmusik/ abrufbar.

Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur