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Datum: 25.05.2022

Neue Hilfen für ukrainische Geflüchtete durch das Jobcenter

Ab 1. Juni 2022 werden die Hilfen und Sozialleistungen für hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Sozialamt), sondern nach dem Sozialgesetzbuch erfolgen. Hierfür ist das Jobcenter Uckermark zuständig.

Um Leistungen nach dem SGB II in Ihrem Jobcenter beantragen zu können, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis oder eine sogenannte Fiktionsbescheinigung (beziehungsweise eine durch die Ausländerbehörde ausgestellte Ersatzbescheinigung, sofern diese bis zum 31. Mai 2022 ausgestellt wurde). Außerdem müssen die weiteren Voraussetzungen für die Grundsicherungsleistungen erfüllt sein. Welche dies sind, erfahren Sie auf der Seite des Jobcenters.