Risiko minimieren - Veterinäramt appelliert an Tierhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten
Auch im Landkreis Uckermark häufen sich Meldungen über verendete oder auffällig schwache Wildvögel, insbesondere Kraniche. Die Uckermark ist aktuell flächendeckend betroffen.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft das Risiko für einen Eintrag des Geflügelpestvirus (Aviäre Influenza, „Vogelgrippe“) durch Wildvögel aktuell als sehr hoch ein.
Aufgrund der aktuellen Seuchenlage appelliert das Landwirtschafts-, Umwelt- und Veterinäramt des Landkreises Uckermark an die Tierhalter, das Risiko eines Erregereintrags in ihre Bestände so weit wie möglich zu minimieren und die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.
Dazu gehört unter anderem, dass
- Geflügel nur an Stellen gefüttert wird, die für wildlebende Vögel unzugänglich sind,
- Geflügel nicht mit Oberflächenwasser getränkt wird, zu dem Wildvögel Zugang haben,
- Futter, Einstreu sowie sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden,
- Hände und Schuhwerk vor dem Betreten der Stallanlagen desinfiziert werden,
- Stallkleidung gewechselt oder Schutzkleidung getragen wird,
- direkter oder indirekter Kontakt mit Wildvögeln vermieden wird.
Bei vermehrten Erkrankungen im Geflügelbestand oder einem auffälligen Anstieg von Tierverlusten ist umgehend der Amtstierarzt zu informieren. Alle Geflügelhaltungen, auch private, müssen beim Landkreis angemeldet sein. Sofern dies bislang noch nicht erfolgt ist, sollte dies unverzüglich erfolgen.
Darüber hinaus sollten Geflügeltransporte auf das notwendigste Maß beschränkt werden, Neuzugänge streng geprüft und die Herkunft neuer Tiere dokumentiert werden.
Der Kontakt von anderen Haustieren, insbesondere Hunde, mit Wildvögeln und privaten sowie gewerblichen Geflügelbeständen sollte vermieden werden.
Um eine Weiterverbreitung des Erregers zu vermeiden, sollten Bürger, die verendete oder offensichtlich kranke Wildvögel finden, diese nicht anfassen oder einsammeln, sondern dem Veterinäramt den Fundort- möglichst mit Angabe des genauen Standortes, Datum und Uhrzeit sowie Art des Vogels - melden.
Außerhalb der Dienstzeiten ist der Bereitschaftsdienst über die Rufnummer 03984 70-4039 erreichbar.
Als eine weitere Vorsichtsmaßnahme empfiehlt das Veterinäramt des Landkreises Geflügelhaltern, bereits geplante Schlachttermine möglichst vorzuverlegen und zeitnah durchzuführen.
Quelle: Landkreis Uckermark