Stellungnahme zu den Aussagen des AfD-Kreisverbandes Uckermark
In einer Presseinformation nach der Nominierung ihres Landratskandidaten verweist der AfD-Kreisverband Uckermark auf verschiedene inhaltliche Schwerpunkte, zu denen die Kreisverwaltung folgende Stellungnahme abgeben möchte:
- Erhalt der Notfallversorgung am Prenzlauer Krankenhaus
Wenn es nur um die Aufrechterhaltung der Notfallversorgung ginge, hätte der Landkreis Uckermark den vor knapp einem Jahr von der GLG-Spitze geplanten Sanierungsplan für das MSZ Uckermark mit den Häusern in Prenzlau und Angermünde akzeptieren und umsetzen lassen können. Der Gesellschafter Landkreis Uckermark sah und sieht jedoch im Interesse der medizinischen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger den Erhalt und Weiterbetrieb der beiden Häuser in der jetzigen Struktur als unverzichtbar an.
Mit der Einigung aller drei Gesellschafter darauf, dass der Landkreis Uckermark durch Änderung der Gesellschafteranteile alle strukturellen, personellen und finanziellen Entscheidungen für das MSZ allein treffen kann, ist der Weg dafür geebnet, dass der Standort Prenzlau als Krankenhaus der Grundversorgung mit den Abteilungen Inneres, Chirurgie, Geriatrie, Notfallmedizin und Intensivmedizin weiterbetrieben werden kann. - Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber und Flüchtlinge
Bereits am 1. Januar 2025 hat der Landkreis Uckermark die Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eingeführt. Dies wurde ohne zusätzliche Personalressourcen in die Leistungsgewährung eingeführt und erfolgte neben dem operativen Verwaltungshandeln. - Zuweisung von Migranten ablehnen bzw. Ausweisung aller illegal Eingewanderten
Nach aktuellem Landesaufnahmegesetz des Landes Brandenburg würde es sich hierbei um einen Rechtsbruch handeln. Dies würde dem im Grundgesetz fixierten Rechtsstaatsprinzip widersprechen. Ferner erfolgt die Abschiebung von illegal eingewanderten Personen durch die zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg. Daher hat der Landkreis Uckermark bzw. ein Landrat keine Weisungs- und Gestaltungskompetenz.
Zudem beabsichtigt das Land Brandenburg eine Änderung des Landesaufnahmegesetzes. Ziel ist es, sog. Landesübergangseinrichtungen für die Aufnahme von Personen mit unklarer oder schlechter Bleibeperspektive zu schaffen. Diese Gesetzesänderung wird zu einer Entlastung der Landkreise im Hinblick auf die künftigen Aufnahmeverpflichtungen beitragen und es werden keine illegal Eingewanderten in den Landkreis Uckermark aufgenommen. - Optimierung der Personalstruktur und Einsatz von KI
Der erforderliche Personalbedarf wird aufgabenbezogen regelmäßig analysiert, überprüft und angepasst. In den zurückliegenden Jahren waren durch die Beschäftigten zahlreiche zusätzliche Aufgaben und Herausforderungen zu bewältigen, z. B. Corona-Pandemie, Bekämpfung und Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest, Umsetzung zahlreicher neuer bzw. veränderter Gesetze und Verordnungen, die auf EU-, Bundes- und Landesebene beschlossen wurden. Nur mit motivierten, gut ausgebildeten Beschäftigten können die berechtigten Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger auf schnelle, rechtssichere und einzelfallbezogene Erledigung ihrer Anliegen erfüllt werden.
Sinkende Einwohnerzahlen haben nicht automatisch sinkende Fallzahlen zur Folge. Im Gegenteil: Gerade im Sozialbereich, z. B. bei der Bearbeitung der Wohngeldanträge oder von Anträgen auf Hilfe bei Pflege steigen die Fallzahlen teilweise sehr deutlich.
Der Landkreis Uckermark erprobt den Einsatz von KI innerhalb in der Verwaltung. Zudem sind bereits Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert. Daher arbeitet bereits die Kreisverwaltung an digitalen Lösungen zur Optimierung der Arbeitsorganisation sowie zur Gestaltung von effizienteren Verwaltungsabläufen.
Zudem ist der Landkreis Uckermark einen neuen und bundesweit einzigartigen digitalen Weg zur bürgerfreundlichen Gestaltung der Verwaltungsprozesse gegangen. Mit dem Digitalen Bürgerservice LISA werden bereits jetzt Verwaltungsangebote einfach, zeitsparend und wohnortnah angeboten. - Finanzkrise des Landkreises
Die Finanzsituation der Städte, Gemeinden und Landkreise in der gesamten Bundesrepublik hat sich verschlechtert. Insofern sind die finanziellen Probleme des Landkreises auch nicht hausgemacht.
Durch eine sparsame, den Erfordernissen angepasste Haushaltsführung ist es der Kreisverwaltung gelungen, in den zurückliegenden Jahren eine finanzielle Rücklage aufzubauen, auf die jetzt, da einerseits die Zuweisungen und Erstattungen geringer ausfallen, andererseits die Kosten steigen, zurückgegriffen werden kann.
Über all diese Vorgänge und Sachverhalte informiert die Kreisverwaltung alle Abgeordneten regelmäßig in den Beratungen des Kreistages, der Fachausschüsse und in den Aufsichtsräten.
Quelle: Landkreis Uckermark