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Datum: 25.05.2022

Ukraine – Identitätsdokumente

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat informierte die Ausländerbehörden über die grundsätzliche Arbeitsfähigkeit der ukrainischen Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland.

Für eine Bearbeitung des Antrages auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG), ist ein gültiges, in Deutschland anerkanntes Identitätsdokument erforderlich.

Geburtsurkunden und ukrainische Ausweisdokumente in kyrillischer Sprache sind zur Erfüllung der Passpflicht in der Bundesrepublik Deutschland nicht geeignet und nicht als Passersatz anerkannt.

Personen, die nur im Besitz einer Geburtsurkunde oder eines ukrainischen Ausweisdokuments in kyrillischer Sprache sind, sind daher aufgefordert, sich von der ukrainischen Auslandsvertretung eine Bescheinigung im Sinne der Identitätsklärung oder einen biometrischen Reisepass ausstellen zu lassen.

Kinder unter 16 Jahren, die nur eine Geburtsurkunde besitzen, können von der ukrainischen Auslandsvertretung im Reisepass der Eltern eingetragen werden.

Ebenfalls ist es erforderlich, die Gültigkeit des biometrischen Reisepasses durch die ukrainische Auslandsvertretung verlängern zu lassen, wenn dieser abgelaufen ist oder kurz vor dem Ablauf steht.

Diese Regelung gilt auch für die Personen, die schon einen Antrag gestellt haben und eine Fiktionsbescheinigung besitzen. Diese Personen werden ebenfalls gebeten, sich von der ukrainischen Auslandsvertretung ein geeignetes Dokument ausstellen zu lassen.

Die nächstgelegene Botschaft und das Konsulat befinden sich in Berlin.

Botschaft der Ukraine

Albrechtstraße 26
10117 Berlin

Die Kontaktdaten der anderen Vertretungen der Ukraine in Deutschland sind hier zu finden:
https://www.auswaertiges-amt.de/